Verkehrsunfall im Ausland oder mit ausländischem Kfz

Verkehrsunfall im Ausland oder mit ausländischem Kfz Aufgaben und Pflichten eines Rechtsanwalts
Rechtsanwälte sollten über wichtige Kernqualitäten verfügen, um ihre Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten zu können. Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache und Vertrauen ist die Grundlage einer Zusammenarbeit. Eine optimale Zusammenarbeit kann deshalb nur durch Vertrauen, Offenheit und Ehrlichkeit erzielt werden. Unabhängigkeit, Loyalität und Verschwiegenheit sind ebenso wichtig wie Vertrauen. Ein Rechtsanwalt ist zudem verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden.
Vermeidung von Rechtsstreit
Als Rechtsstreit bezeichnet man die Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien oder Beteiligten über ein Rechtsverhältnis in einem gerichtlichen Prozess. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen vertritt der Rechtsanwalt Ihre Interessen vor Gericht. Doch soweit muss es nicht immer kommen. Zeitintensive und kostspielige Gerichtsverfahren lassen sich oft vermeiden, wenn man rechtzeitig einen Rechtsanwalt aufsucht. Beispielsweise kann man vor einem Vertragsabschluss einen Rechtsanwalt konsultieren, der Ihre Verträge überprüft, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen. So wird eine rechtliche Benachteiligung, die später zu einem Rechtsstreit führen könnte, im Voraus verhindert.
Rechtsanwaltskanzlei Offermann
Die Kanzlei Offermann berät Sie kompetent in Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten verschiedentlicher Art. Die individuelle Beratung und die juristische Qualität der Kanzlei werden den Anforderungen der Mandanten gerecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehören Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Recht im Internet, Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht.
Interview mit Rechtsanwalt Oliver Offermann

WUP: Wie sollte man sich bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Auto im Ausland verhalten?
Herr Offermann: Grundsätzlich gibt es da keine Unterschiede zu einem Verkehrsunfall in Deutschland. Man sollte auf die Eigensicherung bedacht sein und darauf, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird. Es ist ratsam, die Polizei zu verständigen, damit der Unfall polizeilich aufgenommen wird – zu Beweiszwecken. Außerdem sollte man immer darauf achten, Zeugen zu finden, falls der Unfallhergang strittig sein sollte. So kann man nötigenfalls den Unfallhergang beweisen, wenn es zu einem streitigen Verfahren kommt. Wenn die Polizei vor Ort ist, nimmt sie alle notwendigen Daten der Unfallbeteiligten auf. Somit kann man eine Unfallregulierung in die Wege leiten.
WUP: Welche Angaben werden zur Schadenregulierung benötigt?
Herr Offermann: Es gibt einen Europäischen Unfallbericht, der unter anderem in Autoclubs zu finden oder im Internet abrufbar ist. Im Europäischen Unfallbericht sind alle wesentlichen Daten aufgeführt, die man benötigt, um die Unfallregulierung anzugehen. Grundsätzlich sollte man sich den vollständigen Namen des Unfallgegners und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung mitteilen lassen. Im Europäischen Unfallbericht gibt es entsprechende Felder für diese Angaben. Außerdem ist ein Feld für die Unfallskizze angegeben. Man sollte also eine grobe Unfallskizze anfertigen. Normalerweise übernimmt das aber auch die Polizei. So können die Versicherungen später nachvollziehen, wie der Unfall passiert ist, mit Informationen über Straßen, Hausnummern oder darüber, an welchem Punkt sich der Unfall auf der Autobahn ereignet hat. Die wichtigste Angabe jedoch ist das Kennzeichen des Unfallgegners.
Das sind die wichtigsten Angaben, die man benötigt, falls es zu einem Unfall im Ausland oder auch in Deutschland mit ausländischem Kennzeichen kommt.
WUP: Wie kann man einen Schaden im Ausland geltend machen?
Herr Offermann: Es gibt einen Verein, der sich Deutsches Büro Grüne Karte e.V. nennt. Mit den zuvor benannten Unfalldaten kann man sich an diesen Verein wenden. Dieser Verein ist passivlegitimiert. Passivlegitimiert bedeutet, dass die Ansprüche gegen den ausländischen Unfallgegner im Deutschen Büro Grüne Karte e.V. geltend gemacht werden können. Wenn es wirklich zu einem Prozess kommen sollte, kann man diesen Verein unmittelbar verklagen. Notwendig ist aber auf jeden Fall, dass man sämtliche oben genannten Daten zur Verfügung hat, um die Ansprüche durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. nur dann passivlegitimiert ist und verklagt werden kann, wenn es sich um einen Unfall im EU-Ausland handelt. Zusätzlich gibt es entsprechende Abkommen mit Ländern, die nicht der EU angehören, beispielsweise der Schweiz. Die Schweiz ist diesem Abkommen beigetreten und somit kann auch ein Unfall, der in der Schweiz passiert, beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. verklagt werden. Da können auch die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, die durch den Unfall entstanden sind, geltend gemacht werden.
WUP: Welches Schadensersatzrecht kommt dabei zur Anwendung?
Herr Offermann: Zunächst einmal kommt das Schadensersatzrecht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Unfall ereignet hat. Bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden beispielsweise kann nur niederländisches Schadensersatzrecht zur Anwendung kommen. Da gibt es auch einige Besonderheiten zu beachten, weil nicht überall alle Schadenspositionen erstattet werden, die in Deutschland erstattet werden würden. In Deutschland kann man als Geschädigter beispielsweise eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Das heißt: Wenn man das Fahrzeug zur Reparatur zur Werkstatt gibt und die Reparatur beispielsweise 4 Werktage dauert, dann kann man als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Voraussetzung ist, dass man keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Diese Möglichkeit besteht in den Niederlanden nicht. Da gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung, sondern nur die Möglichkeit, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten eines Mietwagens sind bei niederländischem Schadensersatzrecht grundsätzlich erstattungsfähig.

WUP: Wie sieht die Schadenregulierung in Deutschland mit einem ausländischen PKW aus?
Herr Offermann: Bei einem Unfall zwischen einem deutschen und einem ausländischen PKW kann der deutsche Geschädigte den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren und das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs und die ausländische Kraftfahrzeugversicherung angeben. Der Zentralruf der Autoversicherer teilt dem Geschädigten eine deutsche Regulierungsgesellschaft mit, die die Schadensregulierung für den ausländischen Versicherer und für den ausländischen Versicherungsnehmer übernimmt.
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