VDFA fordert klare Kennzeichnung auf Online-Reiseportalen – Schutz der Urlauber muss verbessert werden

Mehr Transparenz und bestimmte Mindestangaben auf Online-Reiseportalen – das fordert der Ferienhausverband VDFA als zwingende Maßnahme für Ferienhaus- und Anzeigen-Portale im Internet.

VDFA fordert klare Kennzeichnung auf Online-Reiseportalen - Schutz der Urlauber muss verbessert werden

Sankt Augustin, im März 2013 – Schwarze Schafe und potentielle Betrüger haben auf Online-Portalen immer noch viel zu leichtes Spiel. Während traditionelle Ferienhausanbieter verpflichtet sind, Impressum, Vertragsgestaltung und Steuernummern im Internet und auf allen Angeboten kenntlich zu machen, ist es bei Portalen ein Leichtes, Ferienhäuser zu inserieren, bei denen der Verbraucher keinerlei Sicherheiten bei der Buchung hat.

Komplette Kontaktdaten zum Vermieter sind bei manchem Angebot Mangelware. Oft steht dort nur ein Vorname und eine Mobilnummer, dem Inserenten bleibt es selbst überlassen, was er angibt. Auf vielen Portalen wird ein Anfrageformular ausgefüllt, dass dann an den Vermieter weiter geleitet wird. Die Frage ist: Erreicht die Anfrage den Besitzer des Feriendomizils? Oder geht sie an einen potentiellen Betrüger, der sich dort eingeschlichen hat? Wer prüft die Angaben, wenn ein Feriendomizil auf die Portale eingestellt und angeboten wird? Bei jedem geschäftsmäßigen Angebot ist im Internet gemäß §5 Telemediengesetz ein Impressum notwendig. “Auch wenn eine Privatvermieter sein Ferienenobjekt gegen Entgelt vermietet, ist das ein geschäftsmäßiges Angebot und demnach besteht die Impressumspflicht”, erklärt Verbands-Rechtsanwalt Rainer Noll. Im Falle eines Ferienhausportals ist also definitiv die jeweilige Agentur beziehungsweise der jeweilige Vermieter bei dem angebotenem Objekt dafür verantwortlich.

Mitunter handelt es sich eben nicht um den Hauseigentümer sondern einen weiteren Vermittler, eine private Person oder eine Agentur. Auch das wird nicht immer deutlich in der Anzeige. Oft ist Urlaubern auch nicht klar, dass sie nicht bei dem Portal an sich buchen, sondern bei einem dritten. Leider gibt es hier so einige Negativ-Beispiel. Ob fewo-direkt, atraveo, Bellmundo, ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen.de, e-domizil, Casamundo – egal bei wem ein dritter sein Feriendomizil zur Vermietung anbietet, MUSS klar und deutlich sein, wer dahinter steckt.

Der Ferienhausverband fordert daher, diese Portale im Sinne der Urlauber transparenter zu machen und bestimmte Angaben bei JEDEM angebotenen Feriendomizil als Mindestangaben festzuschreiben. Der VDFA hat sich mit dieser Forderung auchan die Bundesregierung gewendet. “Nur so kann potentiellen Betrügern es erschwert werden, auf Internet-Portalen ihre Lock-Angebote einzustellen”, ist sich Christina Olboeter-Zorn, Präsidentin des Ferienhausverbands VDFA sicher. “Es geht um den Schutz der Urlauber und deren Vertrauen in den Ferienhaus-Urlaub und das Online-Angebot an sich!”

Darüber hinaus sollte das Portal seinen Kunden verdeutlichen, als WAS es einuzuordnen ist – als Anzeigen-Sammlung (z.B. ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen.de, feriendomizile-online.com, fewo-direkt.de, etc) , als Vermittler (atraveo), als Veranstalter, als Vermittler UND Veranstalter (e-domizil, Casamundo, …) . Mitunter weiß der Buchende nicht, auf was er sich einlässt, weil es nicht eindeutig gekennzeichnet ist.

Reiseveranstalter, Vermittler, Portal – Was ist was?
Reiseveranstalter= Unternehmen, die eigene Leistungen einbringen und zudem Leistungen von dritten Leistungsträger wie Hotels, Fluggesellschaften, Mietwagenanbietern zu einem gesamt-touristischen Angebot (Pauschalreise, Bausteinreise) zusammenstellen und dies über Kataloge (offline/ online) auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko vertreiben.

Reisevermittler = Ein wirtschaftlich Selbständiger vermittelt oder besorgt Leistungen eines Dritten, so wird er zum Reisevermittler. Diese Leistungen von Dritten können Feriendomizile, Hotelzimmer, Linienflüge, Mietwagen, Pauschalreisen oder andere Bausteine von einem Reiseveranstalter sein. Kunden schließen mit dem Reisvermittler einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631ff BGB über eine ordnungsgemäße Vermittlung ab.

Portal = Ein Portal ist ein Medium im Internet, über dieses andere selbständig ihre Angebote einstellen können. Weder der Inserent noch das Angebot werden im Regelfall einer genaueren Kontrolle unterzogen. Das Inserieren kann entweder anonym und oft auch kostenlos sein, oder – hier meist mit etwas mehr Kontrolle – kostenpflichtig.

Infos zum Ferienhausverband und den angeschlossenen Agenturen: www.ferienhausverband.de

Der Ferienhausverband VDFA auf Facebook: www.facebook.de/ferienhausurlaub

Der Ferienhausverband VDFA hat sich die Förderung des Ferienhaustourismus und die Aufklärung von Ferienhaus-Urlaubern zur Aufgabe gemacht. Zudem haben sich VDFA-Mitglieds-Agenturen bestimmten Richtlinien verpflichtet, um Urlaubern Qualität und Sicherheit zu bieten. Die Unternehmen werden regelmäßig rechtlich geprüft. Alle, auch die im Internet beschriebenen Feriendomizile müssen vor Aufnahme in das Programm von der Agentur persönlich vor Ort besichtigt worden sein. So wird eine objektive und korrekte Beschreibung des Feriendomizils und der örtlichen Angaben sichergestellt. VDFA-Mitglieds-Agenturen bieten Feriendomizile in Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn, USA und Zypern an.

Kontakt
Ferienhausverband VDFA
Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.
Mendener Str. 63
53757 Sankt Augustin
+49 (0)2241 – 8 46 78 08
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