Nach langem “drüber reden” ist es nun umgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2011 das Urteil erlassen, wonach es untersagt ist ab dem 21.12.2012 geschlechtsabhängige Versicherungen anzubieten. Die Kategorie Zahnzusatzversicherung gehört nun selbstverständlich auch dazu. Deshalb sind alle Zahnzusatzversicherungen, die wir auf unseren Internetportalen anbieten, auf die aktuellen Preise und Vertragsbedingungen umgestellt worden. Damit gehören wir zu den ersten und schnellsten, die Ihnen die vollständig neuen Tarife mit den nötigen Informationen und den aktuellen Versicherungsbedingungen anbieten können. Daran haben wir in der Weihnachtszeit kräftig gearbeitet und sind stolz auf unser Ergebnis. Unsere Kundenbefragungen geben uns immer wieder die Rückmeldung, dass die Aktualität der Informationen besonders wichtig sei. Deshalb haben wir keine Mühe gescheut um alle Tarife sofort umzustellen. Angereichert haben wir die Infos zu Zahnzusatzversicherung mit den Differenzen zwischen der alten Zahnzusatzversicherung als Bisexvariante und als Unisex-Variante. So haben nämlich die CSS und die Barmeniaversicherung die Umstellung genutzt um Ihre Zahntarife zu verändern. Die CSS war bereits auf einem hohen Niveau und hat die