Stärkung für Geschädigte Anleger EBBF AG durch Entscheidung vom Landgericht

Prüfung Fristen, Schadensersatz und Geltendmachung von Ansprüchen für geschädigte EBBF AG-Anleger haben Chancen

Stärkung für Geschädigte Anleger EBBF AG durch Entscheidung vom Landgericht

Anlegerskandal EBBF AG – Genusscheinschwindel – Landgericht Berlin bejaht Haftung des Geschäftsführe

Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 25.03.2015 die Rechtsstellung der geschädigten Anleger der EBBF AG verbessert. Das Landgericht Berlin führt in dem Urteil explizit aus, dass auch der Geschäftsführer Siewert der vermeintlichen Treuhandgesellschaft HKSH GmbH unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe zu einer verbotenen Handlung persönlich für den Schaden der betroffenen Anleger haftet. Siewert selbst hatte sich als Unschuldslamm präsentiert und seine Handlungen als lediglich neutrale Tätigkeiten dargestellt.

Zusammenhänge und Hintergründe zu “Firmenbestattungsexperten”

Der Berliner Steuerberater Christian Siewert ist kein Unbekannter. Der Journalist Mathew D. Rose, der auch maßgeblich an der Aufdeckung des Berliner Bankenskandals beteiligt war, schrieb in der ZEIT am 24.05.2007 über Siewert, er sei Teil einer dubiosen GmbH, die sich auf Firmenbestattungen spezialisiert hatte und seine Steuerberatungsfirma S-Tax sei maßgeblich in die Abwicklung der Firmenbestattungen involviert. Im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit der besagten Ultima GmbH seien strafrechtliche Verurteilungen erfolgt, der Geschäftsführer der Ultima GmbH selbst habe eine zweijährige Bewährungsstrafe bereits bekommen.

EBBF AG Anlageskandal – Schadensanspruch und weitere Geltendmachung von Ansprüchen?

“Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des EBBF-Skandals ist Siewert zwar nicht angeklagt gewesen, das Landgericht Berlin hat allerdings dennoch einen Schadensersatzanspruch wegen der Beteiligung an einem Bankgeschäft ohne die dafür notwendige Erlaubnis aus unerlaubter Tätigkeit gesehen. Nach Ansicht des Landgerichts hat Siewert als Geschäftsführer der HKSH GmbH die unerlaubte Geschäftstätigkeit der EBBF AG objektiv gefördert und dabei auch vorsätzlich gehandelt. Damit steht den geschädigten Anlegern nach deutschem Zivilrecht ein Schadensersatzanspruch zu”, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, dessen Rechtsanwaltskanzlei das Urteil gegen Siewert erstritten hat.

Rechtsanwalt Röhlke, spezialisiert auf Anlegerschutz (http://anlegerschutzkanzlei.de/)weist darauf hin, dass Siewert in dem Anlageskandal wohl noch der Einzige ist, der mit Erfolg auf Schadensersatz von den betroffenen Anlegern in Anspruch genommen werden könnte. Der Initiator Manfred Geske ist im Zusammenhang mit der EBBF AG bereits straf- und zivilrechtlich verurteilt worden. RÖHLKE Rechtsanwälte betreiben hier und bei dem ebenfalls teilweise rechtskräftig verurteiltem Haupt-Vermittler Manfred Ebbing für ihre Mandanten die Zwangsvollstreckung. Die HKSH Treuhandgesellschaft mbH und die EBBF AG selbst befinden sich in Liquidation und dürften kein taugliches Vollstreckungsziel mehr sein.

Fazit: Verjährungsfrist für betroffene Anleger bald erreicht – was tun?

Angesichts der von der Staatsanwaltschaft festgestellten deliktischen Handlungen im Zusammenhang mit der EBBF AG und den ausgereichten Genussscheinen zwischen dem 07.09.2005 und dem 20.12.2007 dürfte für viele Anleger die absolute Verjährung ihrer Ansprüche drohen. RÖHLKE Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen EBBF AG-Anlegern, den Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt, um mögliche Forderungen und Ansprüche individuell prüfen zu lassen und geltend zu machen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030 715.206.71

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\”Immobilienrente\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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