Sparkasse Starkenburg: Kreditnehmer sollten Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen

Neckargemünd, den 07.07.2015 – Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkassen beschäftigen seit einigen Jahren die deutschen Gerichte. Dabei ist es erstaunlich, wie viele Fehler dabei festgestellt werden. Für Darlehensnehmer der Sparkasse Starkenburg und anderer Sparkassen bieten diese Fehler die Chance, Ihre in den Jahren 2003 – 2013 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so vom derzeit günstigen Zinsniveau zu profitieren oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern.

Auch von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Starkenburg weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung Fehler auf:

  • So wurde in der Widerrufsbelehrung zu Immobilienkrediten eine Formulierung verwendet, wonach die Frist zum Widerruf “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” beginnt. Diese Formulierung genügt, wie mehrere Senate des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden haben, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie informiert den Verbraucher nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist und ist irreführend.
  • Außerdem wurde über die Widerrufsfolgen fehlerhaft belehrt.
  • Hinzu kommt, dass die Sparkasse zwei Fußnoten eingefügt hat, die von verschiedenen Gerichten ebenfalls bereits als unzulässig beanstandet wurden.

Daneben gibt es eine ganze Vielzahl möglicher Fehler, die von zahlreichen Sparkassen, die mehr oder minder flächendeckend entsprechende Formulare verwendet haben, gemacht wurden.

Wir raten Kunden der Sparkasse Starkenburg daher, die in Ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den Darlehenswiderruf erklären können.

Diese Prüfung führen wir für Kreditnehmer der Sparkasse Starkenburg kostenlos durch.

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(info@nittel.co)

Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/07/08/sparkasse-starkenburg-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-kreditvertraegen/

Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 – 95999280 | Fax: 030 – 95999279

www.nm-recht.de | www.nittel.co | www.darlehenswiderruf.net

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