Spanische Grundsteuer: Steueramnestie für nicht registrierte Immobilien

Rechtsanwältin Mónica Regaño
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados – Spanien

Nachdem die spanische Steueramnestie für “verstecktes” Auslandsvermögen am kommenden 30. November 2012 abläuft, plant die Regierung Rajoy nun erneut Maßnahmen, um die Steuerhinterziehung durch Nichtdeklarierung von Immobilien in Spanien zu bekämpfen. Auch insoweit ist eine Amnestie geplant, die auch ausländische Immobilieneigentümer betrifft.

Laut Monica Regano, Rechtsanwältin der spanischen Kanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados eröffnet sich somit eine einmalige Gelegenheit, die vollständige Registrierung der Immobilie nachzuholen und auf diesem Wege hohe Sanktionen für nicht gezahlte spanische Grundsteuer (IBI) abzuwenden. Auch ausländische Immobilieneigentümer sind der spanischen Grundsteuer unterworfen. Die Praxis zeigt, dass beim Kauf bzw. Bau einer Immobilie in Spanien die entsprechenden Registrierungspflichten gegenüber dem spanischen Katasteramt oft nicht wahrgenommen werden.

Hierdurch sollten die Steuereinnahmen vor allem der spanischen Gemeinden gesteigert werden. Der genannte Gesetzesvorschlag erlaubt den Gemeinden zudem, die Sätze der spanischen Grundsteuer anzuheben.

Das Registrierungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, wenn der Pflicht, das Katasteramt vollständig und korrekt über die Bebauung städtischer und ländlicher Grundstücke oder über Änderungen (Bauarbeiten, Verbesserungsarbeiten) zu informieren, nicht nachgekommen wird. Die Generaldirektion des spanischen Katasters soll hierbei bestimmen in welchen Gemeinden und zu welchem Zeitpunkt die Überprüfung durchgeführt wird. Der Registrierungsprozess soll dann bis Ende 2016 für ganz Spanien abgeschlossen sein.

Wer den Registrierungsprozess jetzt freiwillig einleitet, hat lediglich die spanische Grundsteuer der letzten vier Jahre sowie eine einmalige, minimale Strafgebühr von 60 Euro für jedes angemeldete Grundstück zu entrichten, kann auf diese Weise aber weitere schwerwiegende Sanktionierung verhindern.

Madrid, den 19. November 2012

Rechtsanwältin & Abogada: Monica Regano (mregano@mmmm.es)
www.mmmm.net

Über Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Monereo Meyer Marinel-lo ist eine multidisziplinäre, interkulturelle spanische Rechtsanwaltskanzlei mit besonderem internationalen Schwerpunkt, die im Jahre 1989 gegründet wurde. Die Kanzlei ist auf die Beratung ausländischer Unternehmen, vor allem solcher aus deutschsprachigen Ländern mit Geschäftstätigkeit in Spanien, sowie spanischer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, spezialisiert. Mit vier Standorten – Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Berlin – und mehr als 50 Anwälten stellt Monereo Meyer Marinel-lo eine der führenden Sozietäten in ihrem Tätigkeitsfeld dar, die rechtliche Beratung in den verschiedensten Rechtsgebieten, unter anderen, Immobilien- und Städtebaurecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Handelsrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Recht der erneuerbaren Energien sowie Unternehmensneustrukturierungen und Insolvenzrecht, anbietet.

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