Für eine deutsche Lebensversicherung hat die FSP GmbH eine Anwendung zur Ermittlung BGH-konformer Rückkaufswerte für den konventionellen Leben- und Rentenversicherungsbestand als auch für fongebundene Versicherungen entwickelt.
In den vergangenen Jahren hat es einige BGH-Urteile gegeben, in denen die Regelungen bezüglich Stornoabschlag und die Anrechnung gezillmerter Abschlusskosten bei Rückkauf und Beitragsfreistellung von Lebensversicherungen für unrechtmäßig erklärt wurden.
Aktuare der FSP GmbH erstellten die versicherungsmathematischen Vorgaben für die Ermittlung BGH-konformer Rückkaufswerte betroffener Verträge. Die Anwendung wurde durch ein Entwicklerteam der FSP GmbH in der Programmiersprache Java umgesetzt. Sie ermittelt BGH-konform einzelvertraglich den Mindestrückkaufswert, den Stornoabschlag und die Höhe der nicht getilgten Abschluss- und Verwaltungskosten.
Im konkreten Fall war das bestandsführende System die COR.FJA Life Factory 3, aus der betroffene Vertragsdaten ausgelesen wurden, um die Berechnungen durchzuführen.
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