Sicherheit für Bürgerhäuser und Stadthallen

Sicherheit für Bürgerhäuser und Stadthallen

Die Relevanz von Sicherheits-, Brandschutz- und Räumungskonzepten zur Karnevalszeit

Sicherheit für Bürgerhäuser und Stadthallen

Den Notfall vermeiden … (Bildquelle: Björn Wylezich / fotolia.com)

Wir alle wollen, dass wir und unsere Lieben jetzt gerade auch zur Karnevalszeit gesund und heil von Veranstaltungen nach Hause kommen. Verantwortlich für die Sicherheit in Bürgerhäusern und Stadthallen sind gemäß geltenden Vorschriften (MVStättVO, SBauVO, DGUV Vorschriften, ArbSchG, etc.) die jeweiligen Betreiber und Veranstalter.

Sparen an der falschen Stelle
Manche Betreiber und Veranstalter nehmen jedoch die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften aus finanziellen Gründen “nicht so ernst”. Dass sie damit die Sicherheit ihrer Besucher und auch Mitarbeiter aufs Spiel setzen, ist vielen dabei gar nicht bewusst. Erst Mittwoch zum Beispiel wurde in der Presse wieder ein Fall bekannt, bei dem sich ein Bürgerhaus in der Region Köln wohl aus Kostengründen nicht an Brandschutzvorschriften gehalten hat und nun nachrüsten muss. Die zulässige Besucherzahl wurde um fast das doppelte überschritten. Wäre es in diesem konkreten Bürgerhaus zur Karnevalszeit zum Beispiel zu einem (Groß-)Brand gekommen oder hätte dieses aus anderen Gründen geräumt werden müssen, so hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit Menschen Schaden genommen. Die mediale Aufmerksamkeit und die rechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen wären bei solch einem Schadensereignissen immens. Aber soweit möchte es ja eigentlich kein Veranstalter oder Betreiber kommen lassen. Deshalb sollten alle Bürgerhäuser und Stadthallen – gerade im Angesicht der Karnevalszeit – ihre Sicherheits-, Brandschutz- und Räumungskonzepte überprüfen lassen und wenn nötig proaktiv an den Sicherheitsmaßnahmen arbeiten.

“Et hätt noch immer jot jejange” gilt nicht mehr
Oftmals wird bei Karnevalsveranstaltungen in Stadthallen und Bürgerhäusern die maximal zulässige Besucherzahl überschritten. Auch Sicherheits- und Brandschutzkonzepte sind in vielen Fällen veraltet und müssten dringend eine Aktualisierung unterzogen werden. Hierbei sollten z.B. auch das Räumungskonzept und die Bestuhlungspläne kritisch geprüft werden.
Das Motto “et hätt noch immer jot jejange” oder “kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet” sollten gerade im Bezug auf die Veranstaltung- und Besuchersicherheit endgültig der Vergangenheit angehören.
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