Sensations-Urteil: EuGH ebnet Weg für Widerruf von Autokrediten ab Juni 2010!

Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Machtwort beim Thema Widerruf von Krediten gesprochen. Demnach ist eine Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung unzulässig, welche sich in allen Autokrediten seit Juni 2010 wiederfinden lassen. Diese Chance sollten sich Verbraucher nicht entgehen lassen. 

Widerrufsbelehrung fehlerhaft 

Sofern die Widerrufsbelehrung die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen erfüllt, ist der Widerruf eines Vertrages bis zu zwei Wochen nach Abschluss möglich. Der EuGH hat nun allerdings zahlreichen Verbrauchern das ewige Widerrufsrecht in Aussicht gestellt. Grund dafür ist eine Klausel bei der Information zum Beginn der Widerrufsfrist. Die Formulierung „§ 492 Absatz 2“ verweist auf einen Gesetzestext, der ebenfalls auf einen anderen Paragraphen verweist. Diese Kette umfasst bis zu sieben oder acht Verweise, weshalb die Anwälte des Klägers der Meinung sind, dass eine solche undurchsichtige Kette für einen Laien nicht nachzuvollziehen und daher rechtswidrig ist. Die EU-Richter stimmten dieser Auffassung zu und erklärten solche „Kaskadenverweise“ für unzulässig. Diese seien mit dem EU-Recht zu vereinen. 

Kunden erhalten Beiträge zurück 

Bei einem Widerruf des Vertrages wird das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter in einen Zustand versetzt, als hätte die Geschäftsbeziehung nie existiert. Es kommt zu einer sogenannten Rückabwicklung, wobei das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeht und der Kunde die bereits gezahlten Raten und Sonderleistungen erhält. Bei Verträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, müssen Verbraucher sogar keine Nutzungsentschädigung zahlen. 

Diese Möglichkeit, den Autokredit und das Fahrzeug loszuwerden, ist insbesondere für betroffene Personen des Abgasskandals interessant. Da diese Autos eine deutliche Wertminderung erfahren haben, wäre der Widerruf die lukrativste Option, zu einer fairen Entschädigung für die Manipulationen zu kommen. 

Bedeutung des Urteils 

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird wohl eine Welle an Rückabwicklungen hervorrufen, da das Urteil für jeden Besitzer einer Autofinanzierung interessant ist, falls diese nach Juni 2010 abgeschlossen wurde. Betroffen sind wohl rund 20 Millionen Verträge mit einem Volumen um die 340 Millionen Euro. 

Das Urteil hat den Verbrauchern die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgeschlagen. Eine solche Chance sollten sich Betroffene nicht entgehen lassen und nun gegen den Hersteller bzw. die Banken vorgehen. 

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