Der Kauf einer Immobilie unterliegt umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen und wenn es sich dabei um eine Denkmalimmobilie handelt, sind die Vorgaben mit verschiedenen Behörden abzustimmen. Die meisten Regelungen dienen zum Schutz des Immobilien-Käufers. Festgelegt ist, dass der Vertrag mit dem Bauträger immer notariell beurkundet, auch für alle Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen, werden muss. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 30.08.2013 in den Räumlichkeiten der Quadra Invest GmbH in Berlin wurden die Fragen zum Thema: Tätigkeit des Bauträgers – worauf sollte geachtet werden? von Experten erörtert und beantwortet. Bauentschlossene, Bauherren, Mitarbeiter und Interessierte wurden vom Geschäftsführer Norbert Schock durch die gutbesuchte Veranstaltung geführt und Herr Schock hat die wesentlichen Punkte für die Veröffentlichung zusammengefasst.
Die Tätigkeit des Bauträgers unterliegt den Beschränkungen des § 34c Gewerbeordnung und erfordert eine Genehmigung hiernach. Die Einhaltung der Regelungen aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wird durch die jährliche, nachträgliche Erstellung eines MaBV-Berichtes überwacht. In diesem wird insbesondere die zweckgebundene Verwendung des zur Verfügung gestellten Kapitals einzelner Käufer dargelegt. Die Käufergelder werden in der Regel durch eine Freistellungserklärung eines Kreditinstitutes abgesichert, diese dient zum Schutz des Käufers. Die MaBV enthält unter anderem ausführliche Regelungen zu dem Zahlungsplan und zur Absicherung des Käufers im Insolvenzfall, damit sollen im Insolvenzfall die geleisteten Anzahlungen des Käufers abgesichert werden.
Zuverlässigkeit, Qualität und Zahlungsfähigkeit
Bauträger können vor Vertragsabschluss nach folgenden Kriterien geprüft werden:
– Einholung einer Bankauskunft
– Historie des Unternehmens
– Sind Problemprojekte des Bauträgers bekannt
– Einholung von Referenzen z.B. durch Kontakt mit früheren Käufern
– Besichtigung von Referenzobjekten
– Allgemeiner Ruf des Unternehmens
– Baubegleitende Qualitätssicherung
Bedenkt man, dass gebrauchte Immobilien und im Besonderen die Denkmalimmobilien oftmals hohe Sanierungskosten verursachen, um mit den heutigen Standards der Technologie aufwendig aufgerüstet um saniert werden müssen, stellt sich die Frage: Warum nicht gleich ein Neubau, der wesentlich profitabler zu vermarkten wäre? Fest steht, dass der Wohnraum, die Immobilien meistens in besten Lagen vorhanden sind und die Menschen alte Werte immer mehr zu schätzen wissen. In erhaltenen Baudenkmälern spiegelt sich nicht nur die Arbeit, Kreativität und Energie unserer Vorfahren bei der Errichtung spektakulärer Bauten wieder sondern auch das Herzblut und die Leidenschaft der Erbauer sind in Gebäuden bis heute ablesbar.
Denkmalimmobilien unter besonderer Beobachtung
Handelt es sich um ein Baudenkmal, dann sollten sich Bauherren, Architekten und die Denkmalpflege für Lösungen der Sanierungen auch im Sinne des Denkmals entscheiden und somit auch im Sinne der ursprünglichen Erbauer und Architekten. Um dieses ablesbar für den Laien zu machen, sind Dokumentationen, Bauforschung und bauvorbereitende Untersuchungen notwendig. Erst durch diese Maßnahmen ist auch eine objektive Bewertung und eine Entscheidung im Sinne des Denkmals möglich. Oft ist erst durch diese Maßnahmen ein sinnvolles Konzept der Sanierung möglich, das gleichzeitig den Anspruch haben sollte, dass Denkmalpflege und Fortschritt keine natürlichen Feinde sind.
Aufgabe der Denkmalpflege
Dieses Fortleben weiterzutragen ist eine wesentliche Aufgabe der Denkmalpflege. Gleichzeitig ist ein behutsamer Umgang mit dem überlieferten Gut und ein großes Verständnis für das überlieferte Wissen nötig um denkmalgeschützten Gebäuden gerecht zu werden. Die Denkmalpflege muss sich immer wieder mit der Frage auseinandersetzen: was hätte der Bauherr damals an meiner Stelle mit moderneren Methoden und Möglichkeiten im Hintergrund im Sinne des Bauwerks entschieden. Es wäre vermessen ein Gebäude lediglich “schön” machen zu wollen, da dieser Begriff nicht objektiv anzuwenden ist und die Wertung historischer Bauten keine Frage des guten Geschmacks sein darf.
Norbert Schock gibt zu bedenken, dass es häufig einfacher ist eine Sanierungsmaßnahme, die ein Gebäude, das lange verfallen ist, schöner und nutzungstauglicher macht, öffentlichkeitswirksam zu verkaufen. Der Trend sich mit der Verwurzelung zu identifizieren greift auch auf den Immobilienmarkt über somit steht eine Denkmalimmobilie für den Respekt mit dem “Alten”, das es zu schützen gilt, weil es ein Teil unserer Geschichte ist und Sicherheit verspricht. Der Wunsch nach Beständigkeit und langer Lebensdauer weckt die Fürsorge sich auch um die Gebäude von Früher zu kümmern, diese zu erhalten und zu pflegen, denn das ist von längerer Dauer und erfüllt mit Stolz, etwas für die Generationen getan zu haben. Erwiesen ist auch, dass immerhin bis zu neunzig Prozent der Bevölkerung deutscher Großstädte den gediegenen Komfort eines denkmalgeschützten Wohnhauses einem modernen, überwiegend funktionalen Konzept vorziehen.
V.i.S.d.P.:
Norbert Schock
Quadra Invest
Das Unternehmen Quadra Invest GmbH mit Sitz in Berlin ist erfolgreich in der Immobilienbranche tätig. Die Quadra Gruppe entwickelt und vertreibt innovative und zielgruppengerechte Immobilien und steht für Erfahrung, Beständigkeit und wirtschaftliche Solidität. Der Erfolg der Quadra Gruppe liegt im Zusammenspiel der Kompetenzen der unterschiedlichen Unternehmensbereiche zur Optimierung der Investments und in der gezielten und umfassenden Betreuung der Kunden, angefangen von der Markt- und Objektanalyse über Planung und Konzeption bis hin zur Vermarktung und zum Management der Immobilie. Weitere Informationen unter www.quadrainvest.de
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