Seit über 13 Jahren Familienrecht und Scheidungen in Hamburg

Seit über 13 Jahren Familienrecht und Scheidungen in Hamburg Berufsbild eines Rechtsanwalts
Rechtsanwälte sind Volljuristen und somit Experten für sämtliche Rechtsangelegenheiten. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die juristische Beratung, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Verteidigung eines Mandanten. Sie analysieren die Sachverhalte der Mandanten und prüfen, ob die jeweiligen Forderungen rechtlich begründet und durchsetzbar sind. Dabei vertreten Rechtsanwälte ausschließlich die Interessen der eigenen Mandantschaft. Vielfach vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten auch gegenüber Behörden, Unternehmen und Privatpersonen. Im besten Fall kann hierbei eine außergerichtliche Lösung erreicht werden. Damit der Rechtsanwalt bestmöglich vorbereitet ist, muss jeder Fall individuell bearbeitet werden. Dies kann die verschiedensten Aufgaben erfordern. Zu diesen Tätigkeiten zählen beispielsweise das Aktenstudium, das Einholen von Gutachten und fachlichen Stellungnahmen, das Anfertigen von Schriftsätzen und das mündliche und schriftliche Verhandeln mit dem Prozessgegner. Rechtsanwälte arbeiten größtenteils in Anwaltskanzleien – angestellt oder freiberuflich. Weiterhin finden sich Möglichkeiten der Beschäftigung für Juristen in öffentlichen Verwaltungen, Gewerkschaften, Berufsverbänden und Versicherungen sowie den juristischen Abteilungen größerer Unternehmen aus allen Branchen. Voraussetzungen für den Beruf als Rechtsanwalt bilden ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium, welches durch die erste juristische Staatsprüfung abgeschlossen wird, und das darauf folgende 2jährige Referendariat, das mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Erst daraufhin erfolgt auf Antrag die Zulassung zum Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt muss an persönlichen Fähigkeiten und Interessen vor allem ein großes Interesse am persönlichen Umgang mit Menschen, der Klärung von Rechtsfragen, am logischen Denken und Analysieren von Situationen und am außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Verhandeln mitbringen. Ein großes Maß an Konfliktlösungskompetenz ist gerade im Familienrecht unabdingbar.

Familienrecht
Das deutsche Recht ist unterteilt in die drei großen Hauptrechtsgebiete, das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht, wobei des Letztere streng genommen zum öffentlichen Recht gehört, gleichwohl zumeist eigenständig behandelt wird. Diese können jeweils noch weiter unterteilt werden. Im Zivilrecht bildet das Familienrecht einen großen Bereich. In diesem sind die Rechtsverhältnisse von miteinander verbundenen Personen durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft geregelt. Zudem regelt es auch außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen, wie rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft. In diesem Fachgebiet stehen oftmals Scheidungen und deren Folgen im Vordergrund. Allein im Jahr 2011 wurden in Deutschland etwa 188.000 Ehescheidungen vollzogen. Dabei stellen sich den Partner immer wieder bedeutende Fragen, die beispielsweise folgende Themen betreffen: Trennungsunterhalt, Gütertrennung, Ablauf und Dauer der Scheidung, weitere Unterhaltszahlungen oder Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder. Hierfür ist es besonders wichtig, Ansprechpartner bzw. Rechtsanwälte aufzusuchen, die viel Erfahrung und Fachwissen auf genau diesem Gebiet haben, um eine aktuelle Trennungs- oder Scheidungssituation, die in aller Regel für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, mit enormen Belastungen verbunden ist, schnell und bestmöglich zu klären.

Vorstellung der Kanzlei frankundthiele • Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte Frank und Thiele führen bereits seit 13 Jahren ihre eigene Kanzlei in Hamburg. Sie vertreten deutschlandweit Unternehmen, Privatpersonen und Einrichtungen. Aufgrund langjähriger Praxiserfahrung in Kombination mit Fachkompetenz bietet die Kanzlei ihren Mandanten besonders hohe Qualität. Damit diese auch zukünftig gewährleistet werden kann, halten sich die Rechtsanwälte Frank und Thiele stetig auf dem Laufenden und kooperieren in einzelnen Fällen mit anderen Kollegen und Berufsgruppen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählt vor allem das Rechtsgebiet Familienrecht, aber auch Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

Interview mit Herrn Thiele und Herrn Frank

WUP: Aus welchem Grund haben Sie sich entschieden Rechtsanwalt zu werden?
Herr Thiele: Ich habe mich damals für das Jurastudium entschlossen, da man hierdurch einen Einblick in sehr viele verschiedene Bereiche bekommt. Anfangs fokussierte ich den Beruf des Richters, aber durch meine Anwaltsstation im Referendariat merkte ich, dass es mir große Freude bereitet, mich für den einzelnen Mandanten und seine Interessen einzusetzen.
Herr Frank: Ich hatte durch Juristen in meinen Familien- und Bekanntenkreis schon früh Kontakt zu diesem Bereich, wodurch auch bei mir die Idee entstand Rechtsanwalt zu werden. Bei der Frage des konkreten Berufsfeldes im Rahmen der juristischen Tätigkeiten führte mich die Ausbildung letztlich zu dem Beruf des Rechtsanwalts. Es macht einfach mehr Freude sich für ein bestimmtes Interesse einzusetzen, als über eine Rechtsstreitigkeit entscheiden zu müssen.

WUP: Wie kam es zur Gründung der gemeinsamen Kanzlei?

Herr Frank: Der Entschluss reifte zwischen uns, als wir uns im Referendariat näher kennen gelernt hatten. Für uns war klar, dass wir den Anwaltsberuf nicht in einem Unternehmen o. ä. ausüben wollten, sondern die Selbstständigkeit anstrebten. Bereits aus dem Referendariat heraus haben wir angefangen, Gründungsideen zu entwickeln und die Selbstständigkeit unmittelbar nach dem Referendariat in Angriff genommen.

Herr Thiele: Da wir uns schon durch das Studium kannten, kamen wir recht schnell auf einen Nenner und merkten, dass bei dem anderen das gleiche Interesse besteht.

WUP: Was sind die häufigsten Anliegen, mit denen Mandanten zu Ihnen kommen bzw. kann man dies pauschalisieren?

Herr Thiele: Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, weil das Familienrecht einer der größten Bereiche im Zivilrecht ist. Zudem entstehen durch die Verrechtlichung einer Familie Überschneidungen zu anderen Rechtsbereichen, wie etwa das Kindergeld als Teil des öffentlichen Rechts, körperliche Auseinandersetzungen streifen das Strafrecht und Eheverträge und andere Vereinbarungen erfordern es von anwaltlichen Berater und Vertreter, sich auch mit dem allgemeinen Zivilrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht auseinanderzusetzen. Insofern kann man aufgrund der ‚Breite‘ des Familienrechts die Fälle nicht allgemein auf einen Nenner bringen. Dies macht aber auch den Reiz des Familienrechts aus, da man mit den verschiedensten Situationen konfrontiert wird. Durch die Zusammensetzung von Ehepaaren verschiedenster Nationalitäten, müssen wir uns neben dem deutschen Recht auch mit Rechtsvorschriften aus ganz anderen Ländern auseinandersetzen. Das ist teilweise sehr spannend, manchmal aber auch anstrengend und zeitraubend.

Herr Frank: Die meisten Menschen setzen einen Fachanwalt für Familienrecht gleich mit einem Anwalt für Scheidung, wobei Scheidungen tatsächlich nur einen Teil ausmachen. Wie bereits erwähnt, müssen viele Bereiche nebenher mitbearbeitet werden, wie etwa der Unterhalt oder das Schicksal von Immobilien. Ein größerer Teil ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die völlig ungeregelt ist und daher zum ganz allgemeinen Zivilrecht gehört.

WUP: Warum haben Sie sich ausgerechnet für den Schwerpunkt Familienrecht entschieden?

Herr Thiele: Bei einem Anwalt für Verkehrsrecht beispielsweise, kommt ein Mandant in die Kanzlei, weil er den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt haben möchte. Dabei geht es meist um die Klärung von 2-3 Rechtsfragen, also um ein punktuelles Rechtsproblem. Im Familienrecht ist das anders. Dort hat der Mandant zum Beispiel Probleme mit dem Ehegatten und möchte eine Trennung bzw. Scheidung, wodurch sofort eine Menge an zu klärenden Rechtsfragen aufkommt: “Was ist mit meinen Kindern? Wie löse ich daraus folgende finanzielle Probleme? Was kann ich alleine entscheiden?” Von Beginn an bestehen sehr viele Rechtsfragen, die ein Mandat sehr breit machen und dazu führen, dass viele Familienangelegenheiten über Monate, wenn nicht sogar Jahre, begleitet werden. Das macht viel Arbeit. Es ist aber auch schön zu sehen, wie sich solche Trennungsangelegenheiten und die davon betroffenen Personen sich entwickeln. Im Familienrecht existiert kaum ein einzelnes Problem allein, sondern zieht eigentlich immer weitere Folgeprobleme mit sich. Anfangs sind viele Mandanten aufgelöst und stehen vor sehr vielen Problemen. Doch schon nach kurzer Zeit zeigt sich ihnen ein zumindest vorläufig geklärtes Feld. Von dort aus kann dann weiter gearbeitet und gestaltet werden.

Herr Frank: Besonders die langfristige Arbeit mit dem Mandanten und die Entwicklung macht einen Großteil unserer Arbeit aus und führt zu einer Befriedigung. Man betrachtet nicht nur einen kurzen Ausschnitt, wie bei einem Verkehrsunfall, sondern es findet ein längerer Kontakt statt.

WUP: Besonders das Familienrecht ist sicherlich seitens des Mandanten oftmals sehr persönlich und emotional. Wie gehen Sie damit um?

Herr Thiele: Das kann man nicht pauschal sagen, weil die Menschen sehr unterschiedlich emotional belastet sind und verschiedene Motivationen für die Herbeiführung einer Trennung oder das Führen von Auseinandersetzungen haben. Daher muss man objektiv auf jeden Mandanten speziell eingehen und versuchen seinen sachlichen Blick zu schärfen. Häufig ist man daher nicht nur als Anwalt gefragt, sondern teilweise als Psychologe, der die Situation ganz objektiv betrachtet und notwendigerweise auch mal über den Tellerrand hinausschaut.

Herr Frank: Mit diesen Auseinandersetzungen muss man einfach anders umgehen, als mit einem normalen Zivilrechtstreit, weil beispielsweise in vielen Fällen gemeinsame Kinder beteiligt und betroffen sind. Die Partnerschaft ist zwar gescheitert, jedoch muss das Elternpaar noch viele Jahre funktionieren.

WUP: Wie sieht bei Ihnen ein durchschnittlicher Arbeitstag aus?

Herr Frank: An erster Stelle steht, vom zeitlichen Umfang her, die Bearbeitung der Akten selbst. Dazu kommen persönliche Beratungsgespräche mit Mandanten, Gerichtstermine und eine große Anzahl an telefonischen Mandantengesprächen. Ein Bestandteil mit größerem Umfang ist sicher auch die Recherche von Rechtsprechungsquellen. Besonders bei Fällen im Unterhaltsrecht ist dies wichtig, da durch den jeweiligen Kontext und dem zuständigen Oberlandesgericht unterschiedliche Auslegungen und Rechtsprechungen erfolgen, da nach den neueren Anforderung des Gesetzgebers und der sich daran anschließenden Rechtsprechung jeder einzelne Fall individuell zu beurteilen ist.

Herr Thiele: Diese große Anzahl an Anrufen haben ihre Ursache darin, dass diese Menschen, die nun in schwierigen Verhältnissen leben, dringende Fragen an uns haben. Die Anzahl der Mandantengespräche in unserer Kanzlei ist möglicherweise nicht so hoch, wie beispielsweise bei einem reinen Verkehrsrechtler, dafür dauern diese dann aber größtenteils 1½ – 2 Stunden, da die Probleme familienrechtlicher Mandanten meist sehr umfassend sind. Ein wesentlicher Punkt ist dabei auch, dass wir zu Beginn des Gespräches den Mandanten ganz klar über die anfallenden Anwaltskosten aufklären. Diese werden häufig sehr überschätzt, wodurch sicher auch oft Berührungsängste bestehen und eine Zurückhaltung, überhaupt einen Rechtsanwalt aufzusuchen und frühzeitig (manchmal auch rechtzeitig) ein Mandat zu erteilen. Für die meisten Mandanten ist eine anwaltliche Leistung schwer nachzuvollziehen, weshalb wir bevorzugt mit Stundenhonoraren arbeiten. Unsere Tätigkeiten werden hierbei minutengenau abgerechnet. Der Kostennote ist dann ein richtiger Zeitablauf beigefügt.

WUP: Haben Sie im Laufe Ihrer Praxiserfahrung Veränderungen hinsichtlich der Fallbearbeitung feststellen können?

Herr Frank: Im Familienrecht gab es in den letzten 10 Jahren sehr viele gesetzliche Neuerungen. Eine Gesetzesreform von 2008 betraf unter anderem die Erwerbsobliegenheiten von Ehegatten mit Kindern, wofür zuvor ein Altersphasenmodell bestand, um eine Art Orientierungshilfe zu schaffen. Mit der Reform hat der Gesetzgeber beschlossen, dass sich, wie bereits angesprochen, Pauschalierungen generell verbieten und jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Dies hat natürlich auch den Begründungsaufwand deutlich erhöht, als zu der Zeit davor.

Herr Thiele: In den letzten Jahren folgte tatsächlich eine Reform auf die nächste. Unter anderem haben wir ein völlig neues familienrechtliches Verfahrensrecht erhalten, wobei trotzdem noch Fälle bestehen, die sich nach dem alten Recht richten. Daher muss man genau darauf achten, ob es sich um einen Fall aus dem neuen oder alten Recht handelt.
Am 1.2.2013 fand die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Umgangsrechts leiblicher Väter statt, deren Kinder im Haushalt der Kindesmutter und dem rechtlichen Vater leben. Auch hier zeichnen sich Änderungen ab.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. Damit wird dem Vater die Möglichkeit eingeräumt, die elterliche Mitsorge auch dann zu erlangen, wenn die Mutter nicht erklärt, diese gemeinsam mit ihm übernehmen zu wollen. Natürlich entwickelt und verändert sich auch die Gesellschaft, worauf sich Gesetz und Rechtsprechung einrichten müssen. Seit wenigen Jahren herrscht beim Gesetzgeber jedoch eine richtige ‚Reformwut‘. Dabei wird immer wieder behauptet, bestimmte Fälle vereinfachen zu wollen. Nicht immer trifft dies zu. Im Bereich der Verfahrenskostenhilfe (früher sprach man vom ‚Armenrecht‘) geht es zum Beispiel letztlich darum, die Kosten für die staatliche Verfahrenskostenhilfe zu senken. Große Persönlichkeiten aus Justiz und Politik wie auch Verbände, Gewerkschaften etc. sprechen hierbei sogar von einer drohenden “Zweiklassenjustiz” und von einem “Anschlag auf den Sozialstaat”. Zum Beispiel wird diskutiert, so genannte einvernehmliche Scheidungen ohne Streitpunkte nicht mehr vor Gericht zu bringen, sondern in die Hände eines Notars zu legen, wodurch auch der Anwaltszwang entfallen würde. Das ist jedoch gefährlich! Ein Ehegatte kann meist gar nicht überblicken, welche persönlichen Konsequenzen die Scheidung durch einen Notar haben kann und welche Handlungsmöglichkeiten sich zum Beispiel in Sachen Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. sich anbieten, da dieser nicht beratend tätig werden darf.

WUP: Was ist das Besondere an Ihrer Kanzlei?

Herr Frank: Wenn man sagt, was an der eigenen Kanzlei besonders ist, entsteht hier schnell der Eindruck, dass dies in allen anderen Kanzleien anders wäre. Dass wir fachlich versiert sind, ist eine Selbstverständlichkeit; das schuldet man dem Mandanten. Ich möchte daher herausheben, was wir in unserer Kanzlei unter anderem als wichtig erachten: Wir nehmen uns sehr viel Zeit für den einzelnen Mandanten. Nur eine intensive Besprechung kann gewährleisten, dass der Sachverhalt und damit die aktuelle Konfliktlage auch umfassend erfasst werden. Hierbei entsteht ein enger persönlicher und vertrauter Kontakt zum Mandanten. Für diesen sind wir auch kurzfristig erreichbar und geben schnelle Rückmeldungen. Auch dies zeichnet uns aus. Gerade in konfliktreichen und damit auch langwierigen Mandaten entsteht erst durch die verlässliche persönliche Betreuung das Vertrauen, dass notwendig ist, um gemeinsam tragfähige und andauernde Lösungen zu erarbeiten.

WUP: Was erhoffen Sie sich in den kommenden Jahren für Ihre Kanzlei?

Herr Thiele: Ich hoffe, dass im Familienrecht wieder etwas ‚Ruhe einkehrt‘ und die Zeit der großen Reformen zunächst einmal vorbei ist. Natürlich verändert sich unsere Gesellschaft und so ist es verständlich, dass auch der Gesetzgeber und die Rechtsprechung auf diese Veränderungen reagieren müssen. Familienrecht muss aber prognostizierbar bleiben – bei allem Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit. Für unsere Kanzlei erhoffe ich mir, dass unsere Mandantenzufriedenheit auch weiterhin auf dem hohen Niveau bleibt; dafür arbeiten wir täglich. In persönlicher Hinsicht erhoffe ich mir, dass ich weiterhin Freude an diesem Rechtsbereich habe. Dessen bin ich mir sicher.

WUP: Vielen Dank für das interessante Gespräch.

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