Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger: Korrekturen reichen längst nicht aus
Stuttgart / Freiburg, 5. November – Die heute vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Korrekturen zu den Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger sind aus Sicht der Caritas Baden-Württemberg begrüßenswert, aber greifen im Ergebnis zu kurz. “Die Kürzung der staatlich garantierten Existenzsicherung betrifft immer auch die Menschenwürde”, erklären die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock und Mathea Schneider. Das Urteil sei daher ein kleiner Schritt. Die nun gezogene Grenze zur Kürzung bei 30 Prozent des Regelsatzes schaffe zwar Klarheit, löse aber das Grundproblem kaum. Aus Sicht der Caritas brauchen die Fallmanager in den Jobcentern dringend flexiblere Entscheidungsspielräume, die sie im Sinne der Klienten und Klientinnen nutzen sollen. Nur so können die betroffenen Männer, Frauen und Kinder unter menschenwürdigen Bedingungen leben. “Die Sanktionen treiben die Betroffenen und ihre Kinder ansonsten auch weiterhin in noch größere Armut. Sie treffen die Schwächsten”, so die Vorstände. Sie bedeuteten soziale Isolation und machten die Menschen psychisch krank.
Die Caritas erwartet, dass die Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren durch die Bundesregierung gelockert werden. Für sie gelten härtere Sanktionsregeln als für die übrigen Hartz-IV-Bezieher, ihre Unterstützung kann nach wie vor komplett gestrichen werden. Dies führt dazu, dass die Betroffenen teilweise obdachlos werden und den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. Für die Caritas im Land stehen die Kürzungen in keinerlei Relation zu den versäumten Pflichten. “Derart harte Strafen lehnen wir ausdrücklich ab. Sie gliedern die Menschen nicht ein”, so die Caritasvorstände. Es werde das Gegenteil erreicht von dem, was man wolle. Statt Integration komme soziale Isolation und existenzieller Druck heraus.
Sanktionen konnten gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ausgesprochen werden, wenn verpflichtende Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen wurden, die betroffenen Menschen sich weigerten, eine bestimmte Arbeit anzutreten oder bei der Stellensuche nur mangelhaft mitwirkten. Ein Leben mit Hartz IV bedeutet sich auf das Allernötigste zu beschränken. Hartz IV definiert ein Minimum an Existenz.
Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg rund 3.800 Einrichtungen mit mehr als 175.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 65.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.
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