EU-Heimtierausweis ist Pflicht – Kosten für Quarantäne können mehrere tausend Euro betragen
Wiesbaden, 23. Juli 2015. Verliebt in Hund oder Katze: Viele Touristen freunden sich im Urlaub mit einem streunenden Vierbeiner an und wollen ihn am liebsten mit nach Deutschland nehmen. Doch so einfach ist das nicht. “Bevor die Tiere einreisen dürfen, müssen sie ausreichend geimpft sein. Als Nachweis ist in allen Ländern der Europäischen Union ein EU-Heimtierausweis verpflichtend, bei Drittländern eine Tiergesundheitsbescheinigung”, erklärt Dr. Frank Offeney, Tierarzt beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Fehlt dies, drohen eine mehrmonatige Quarantäne für den Vierbeiner und mehrere tausend Euro Kosten für die neuen Besitzer.
Wer sich nach dem Urlaub nicht von einem lieb gewonnenen Streuner trennen will, sollte die Aus- und Einreisevorschriften kennen. “Für die Einreise nach Deutschland wie in alle anderen EU-Länder brauchen Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein”, sagt R+V-Experte Dr. Offeney. Zusätzlich empfiehlt er eine Wurmkur, eine gründliche Untersuchung beim Tierarzt und einen Bluttest, um die sogenannten Mittelmeerkrankheiten, wie zum Beispiel die auch für den Menschen gefährliche Infektionserkrankung Leishmaniose, auszuschließen. Der Tierarzt trägt die Tollwutimpfung in den EU-Heimtierausweis ein, der seit dem 1. Oktober 2004 innerhalb der Europäischen Union Pflicht ist. Wichtig: Die Impfung darf nicht älter als 12 Monate, muss aber mindestens 21 Tage alt sein – was für die meisten Urlauber problematisch ist.
Noch strenger sind die Regelungen für Länder, in denen die Tollwutgefahr besonders groß ist. Wer beispielsweise ein Tier aus der Türkei, Tunesien oder Marokko mitbringen will, muss 30 Tage nach der Tollwutimpfung eine Kontrolluntersuchung vorweisen. Danach muss er noch einmal drei Monate mit der Einreise warten.
Ohne Papiere müssen Tiere lange in Quarantäne
Wenn Hund oder Katze die erforderlichen Impfungen und Untersuchungen nicht haben, kann es an der EU-Grenze Probleme geben. Ein Tierarzt untersucht und impft sie in der Regel, das zuständige Veterinäramt stellt sie dann einige Monate unter Quarantäne. Dabei können für das neue Herrchen schnell Kosten in Höhe von 3.000 Euro und mehr anfallen.
In manchen europäischen Ländern gibt es für die Tiere weitere Einreise- und Impfbestimmungen, die für die Durchreise oder einen Zwischenstopp wichtig sind. Wer beispielsweise über die tollwutfreien Länder Malta, Großbritannien oder Irland nach Deutschland kommt, muss dort einen Tollwutantikörpertest nachweisen. Ausstellen muss diesen Test ein in der EU zugelassenes Labor. In Dänemark gibt es zudem seit 2010 ein Einreiseverbot für bestimmte Kampfhunderassen wie beispielweise Pitbull Terrier. Die Internetseite der jeweiligen Botschaft bietet genaue Informationen, welche Vorschriften gelten.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
-Neben den Impfbestimmungen ist auch der Transport ein wichtiges Thema. Wer mit dem Flugzeug nach Hause fliegt, muss den vierbeinigen Passagier bei der Fluggesellschaft anmelden und eine geeignete Transportbox beschaffen.
-Katzen und kleine Hunde bis zu fünf Kilogramm Körpergewicht dürfen in der Regel in der Passagierkabine mitfliegen. Dafür müssen sie in einer wasserundurchlässigen, bissfesten Transportbox untergebracht sein, die die üblichen Maße für Handgepäckstücke nicht überschreiten darf.
-In vielen südlichen Touristenorten haben sich inzwischen Tierschutzorganisationen angesiedelt, die Vierbeiner nach Deutschland vermitteln und die Urlauber beraten können. Auch die örtlichen Tierheime oder Hundeasyle helfen weiter.
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