Kraft-Wärme-Kopplung spart 30 Prozent Energiekosten – doch noch in diesem Sommer werden Blockheizkraftwerke mit einer neuen EEG-Umlage belastet
Brühl. – Heizung, Warmwasser und Strom – kluge Köpfe machen sich beim Energiebedarf zunehmend unabhängig und setzen auf Kraft-Wärme-Kopplung. Doch nach dem Willen der Bundesregierung werden Betreiber dafür geeigneter Blockheizkraftwerke (BHKW) künftig stärker belastet: voraussichtlich 3,21 Cent pro Kilowattstunde beträgt die neue Abgabe beim selbst verbrauchten Strom. Betroffen sind alle BHKW-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gehen. Das sehen Änderungen im “Erneuerbare Energien Gesetz” (EEG) vor.
Rheingas, führender unabhängiger Anbieter von BHKW-Lösungen, rät daher allen Unternehmen und Hausbesitzern, sich jetzt noch die alten gesetzlichen Konditionen zu sichern. Immerhin lassen sich Energiekosten mit dem eigenen “Minikraftwerk” im Heizungskeller um bis zu 30 Prozent senken. Die Empfehlung des erfahrenen Energiespezialisten aus Brühl: Wer alle Vorteile von Kraft-Wärme-Kopplung ohne Abstriche nutzen will, sollte eine geplante Neuinstallation bis spätestens 30. Mai beauftragen, damit das eigene BHKW noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im August in Betrieb genommen werden kann.
Weitere Informationen unter www.rheingas.de.
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Das Produkt- und Leistungsportfolio von Rheingas erstreckt sich auf fünf Anwendungsbereiche: Rund ums Haus, Gewerbe/Industrie, Autogas, Freizeit und Engineering.
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