Krefeld – nach mehrjähriger Verteidigung in den Tatsacheninstanzen hat die Verteidigung im Fall S. mit dem Vorwurf der versuchten schweren Vergewaltigung erfolgreich die Revision begründet und das Urteil des LG Krefeld wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (3 VRs 139/13) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Bereits seit 2011 dauern die Ermittlungen gegen S. an, dem eine versuchte schwere Vergewaltigung vorgeworfen wird, wobei diese durch den Angeklagten bereits erstinstanzlich eingeräumt wurde. Danach hat sich dieser in der Tatnacht widerrechtlich Zutritt zu der Wohnung der Nachbarin verschafft, diese mittels mitgeführter Kabelbinder und Klebeband gefesselt und geknebelt, und dann versucht, mit dieser gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr auszuüben, wobei er zur Verhinderung von Gegenwehr und Schreien seine gesamte Faust in den Mund der Geschädigten steckte.
Das gesamte Verfahren ist bereits aufgrund vieler Details von seinem äußeren Ablauf her durch eine gewisse Psychopathologie geprägt, so dass schnell klar war, dass erfahrene Strafverteidiger mit vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie zur Verteidigung herangezogen werden müssen.
Von Beginn an wurde die Kanzlei Nowak, Cörper & Kollegen aus Krefeld, insbesondere der auf diesem Gebiet vielfach tätige Rechtsanwalt Tim Cörper beauftragt, wodurch bereits in den Tatsacheninstanzen die Frage der Schuldfähigkeit hinsichtlich möglicher sexueller Devianz, Depression sowie Betäubungsmittel- und Alkoholmißbrauch ausführlich thematisiert wurde.
Im Ergebnis hielt das Landgericht Krefeld eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für tat- und schuldangemessen, wobei nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen wurde.
Gegen dieses Urteil richtete sich die Verteidigung mit der Revision und führte aus, dass das Gericht in seinem Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen verkannt hat und somit zu einer unzureichenden Feststellung der Schuldfähigkeit gekommen ist. Die von Herrn Rechtsanwalt Tim Cörper gefertigte Revisionsbegründung setzte sich umfassend mit dem aktuellen Forschungsstand auseinander, so dass im Ergebnis dargelegt werden konnte, dass das Urteil insgesamt mangelhaft war und den prägenden Problematiken in der Persönlichkeit des Mandanten nicht gerecht werden konnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich in dem zitierten Beschluss der Darlegung der Verteidigung umfassend an und hob das Urteil des Landgerichtes auf, wodurch nunmehr eine erneute Hauptverhandlung mit dem Schwerpunkt auf der Fragestellung der Schuldfähigkeit durch eine andere Kammer des Landgerichtes durchgeführt werden muss.
Insbesondere verhielt sich das Oberlandesgericht auch ausdrücklich noch einmal zu der von Rechtsanwalt Cörper ausgeführten Sachrüge und bestätigte dessen Ansicht, wonach die singuläre Betrachtung von einzelnen Diagnosen und Merkmalen der Schuldfähigkeit nicht ausreicht, sofern eine Wechselwirkung vorliegen kann, und demnach eine umfassende Gesamtwürdigung vorzunehmen ist.
Die Verteidigung wird auch in diesem Verfahren erneut von ihren Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Schuldfähigkeitsbeurteilung sowie des Revisionsrechtes profitieren und so auch weiterhin auf eine ordnungsgemäße Beurteilung des Geschehens hinwirken.
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