Rechtsanwalt Löcherer verstärkt KOE50

Rechtsanwalt Löcherer verstärkt KOE50 Curriculum Vitae
Herr Löcherer absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und erlangte 1994 seine Zulassung als Rechtsanwalt. Zudem ist Herr Löcherer seit 1999 Notarvertreter. Im Jahr 2000 erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer Celle die Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte des Rechtsanwalts sind Verkehrsrecht, Zivilrecht, Mietrecht sowie Ordnungswidrigkeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Pistorius . Ott war Herr Löcherer ein Jahr lang als Rechtsanwalt in der Kanzlei Hanske & Löcherer in Hannover tätig, danach arbeitete er in der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Dr. Küster & Kollegen in Hannover bis August 2012. Durch ständige Fortbildungen in verschiedenen Rechtsbereichen – insbesondere im Arbeitsrecht – ist Herr Löcherer stets darum bemüht, seine Kompetenzen auf dem höchsten Niveau sowie nach dem aktuellen Wissensstand zu halten. Rechtsanwalt Löcherer zeichnet sich durch hohe fachliche Kompetenzen sowie einem auf jahrelange Erfahrung beruhenden Einfühlungsvermögen auf, um die bestmögliche Beratung für den Mandanten anzubieten.

Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unterschieden wird zwischen dem Individualrecht (Regelungen des Arbeitsverhältnisses zwischen zwei Vertragspartnern) und dem kollektivem Recht (Regelungen der Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Vertretungsorganen). Maßgebende Bereiche des Arbeitsrechts sind der Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Abmahnungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeugnisse, Kettenbefristungen und Betriebsvereinbarungen. In Deutschland gibt es kein spezifisches Arbeitsgesetzbuch. Als Rechtsgrundlagen gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie arbeitsrechtliche Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge – wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutz-, Betriebsverfassungs-, Kündigungsschutz-, und Arbeitsgesetzschutzrecht.

Vorstellung der Kanzlei Pistorius . Ott – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei Pistorius . Ott besteht seit über 10 Jahren in Hannover und seit drei Jahren auch in Langenhagen. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Peter Pistorius und Andreas Löcherer sowie die Fachanwältin für Versicherungsrecht Janna S. Ott sind mit ihrer langjährigen Erfahrung der professionelle und kompetente Ansprechpartner für Rechtsangelegenheiten rund um das Thema Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Darüber hinaus sind die Rechtsanwälte in weiteren Fachgebieten wie Zivilrecht, Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Strafrecht sowie Sozialrecht tätig.

Interview mit Andreas Löcherer

WUP: Was war für Sie der Anlass Rechtsanwalt zu werden?
Herr Löcherer: Ich wollte immer Jura studieren. Das war schon damals für mich klar, als ich etwa 10 Jahre alt war. Anlass dafür war damals eine Fernsehsendung mit einem Anwalt aus Amerika, der auch detektivisch arbeitete. Das hat mir sehr imponiert und ich dachte als Kind, dass ein Anwalt so arbeitet. Der Berufswunsch hat sich im späteren Leben weiterentwickelt, sodass ich mich auch aufgrund meines stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinns dazu entschlossen habe, in Passau Jura zu studieren. Dort habe ich jedoch festgestellt, dass das Jurastudium anders ist. Es ist anders, als man es sich vorstellt und es ist zudem sehr viel Lernarbeit. Aber ich wollte unbedingt Jura studieren und man entwickelt während des Studiums Überlegungen, ob man in dem Bereich des Rechtsanwalts bleiben möchte oder andere Vorstellungen hat. Die Rechtswissenschaften finde ich sehr spannend und interessant. Ich habe aber schnell festgestellt, dass man in der Realität leider nicht jeder Gerechtigkeit genüge tun kann. Man kann aber versuchen, Interessen von Mandanten so gut wie möglich durchzusetzen. Mein Ziel ist es, ein richtiges und gutes Ergebnis zu erreichen.

WUP: Haben Sie sich schon damals für den Berufsweg des Anwalts entschieden?

Herr Löcherer: Der Beruf des Rechtsanwalts stand für mich im Vordergrund. Im Laufe des Studiums merkt man aber auch, dass es examensabhängig ist, wo man später hinkommt. Die öffentlichen Stellen und die Richterschaft sind sehr rar gesehen und es ist schwierig, dort hineinzugelangen. Die meisten kommen nicht in den öffentlichen Bereich.

WUP: Wie gehen Sie mit Rechtsfällen um, in denen Ihr Mandant möglicherweise schuldig ist? Gibt es da moralische Bedenken?

Herr Löcherer: Das ist im Wesentlichen der Bereich Strafrecht von dem wir hier sprechen. Da muss man sich von vornherein im Klaren sein, ob man Strafrecht machen möchte oder nicht. Man lebt als Anwalt auch zum Teil vom Strafrecht, das sind durchaus interessante und spannende Mandate. Man muss von Anfang an mit dem Mandanten ein offenes Wort führen. Ich erwarte von meinem Mandanten, dass er mir reinen Wein einschenkt. Sollte ich merken, dass ich durch diesen Fall große moralische Bedenken bekomme, dann würde ich dem Mandanten empfehlen, sich von einem anderen Anwalt vertreten zu lassen. Ansonsten soll sich ein Anwalt immer von solchen Gedanken freimachen. Es ist ein reines Interessenmandat und jeder Straftäter muss eine optimale Strafverteidigung bekommen, auf den er einen gesetzlichen Anspruch hat. Zunächst gilt auch immer die Unschuldsvermutung. Auch wenn der Mandant für schuldig erklärt werden sollte, muss versucht werden, für den Mandanten dennoch ein gutes und brauchbares Ergebnis zu erzielen. Wir sind durch unseren Amtseid dazu verpflichtet, derartige Mandate zu übernehmen.

WUP: Was finden Sie an Ihrem Beruf als Rechtsanwalt faszinierend?

Herr Löcherer: Durch die Masse der Tätigkeiten und die Vielfalt an Kontakten und Lebenssachverhalten, die man als Anwalt bearbeitet, bereitet mir die Tätigkeit als Anwalt sehr viel Spaß und man lernt einen ganz großen gesellschaftlichen Lebensbereich kennen. Beim Anwalt findet sich das gesamte breite Spektrum der Gesellschaft wieder. Wir vertreten Hartz IV-Empfänger mit einem Beratungshilfeschein, aber auch Bankdirektoren aus dem Vorstand, die ebenfalls mit einem Problem zu uns kommen. Wir sind sehr breit gefächert aufgestellt und dadurch können wir viele verschiedene soziale Schichten durchdenken und verstehen. Das finde ich wichtig und spannend.

WUP: Welche Klientel vertreten Sie hauptsächlich? Kann man das pauschalisieren?

Herr Löcherer: Man muss überlegen, ob man eine Kanzlei führen möchte, die alle Tätigkeitspunkte bedient, oder ob man sich spezialisieren will. Meine Tätigkeit in einer früheren Kanzlei war so ausgeprägt, dass Mandate aus allen Bereichen bearbeitet wurden. In meiner jetzigen Kanzlei bei Pistorius und Ott ist das anders. Wir sind fachanwaltlich in Arbeitsrecht und Versicherungsrecht gebildet und haben festgestellt, dass es sinnvoller ist, wenn man in einigen Bereichen sehr gut aufgestellt ist, da man haftungssicher und optimal für den Mandanten arbeitet. Ansonsten ist es die Pflicht des Anwalts, innerhalb vielen anderen Bereichen gut aufgestellt zu sein. Die Mandate des täglichen Lebens aus diesen Bereichen bedienen wir selbstverständlich auch. Es ist sinnvoller, sich auf bestimmte Bereiche zu spezialisieren, andererseits ist es gefährlich, sich ausschließlich nur auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren, wenn die Klientel nicht dahintersteht. Man muss dann auch sehr gute Kontakte haben. Wenn beispielsweise ein großer Auftraggeber den Standort wechselt, bricht möglicherweise ein ganz großes Standbein der Kanzlei ein. Das muss man immer im Auge behalten.

WUP: Früher war eine Spezialisierung noch nicht zwingend, da war der Jurist noch “Anwalt für alles”. Wie ist das heute? Ist eine Spezialisierung heutzutage notwendig?

Herr Löcherer: Meiner Meinung nach schon. Da es auch mittlerweile relativ viele Bereiche des Fachanwalts gibt, erwarten die Leute heutzutage, dass sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, der sich in diesem Bereich gut auskennt. Die Spezialisierung wird vom Mandanten erwartet. Früher ist man einfach zu einem Anwalt gegangen und war froh, wenn dieser das Problem geregelt hat. Heute wollen die Mandanten auch wissen, ob der jeweilige Anwalt in diesem Gebiet erfahren ist. Der Anspruch des Mandanten ist etwas höher geworden. Das liegt unter anderem jedoch auch daran, dass der Rechtsanwalt durch die Presse und Gerichtssendungen häufiger dargestellt wird.

WUP: Wie lange sind Sie schon in der Kanzlei Pistorius . Ott? Warum haben Sie sich für diese Kanzlei entschieden?

Herr Löcherer: Ich bin seit knapp 20 Jahren Anwalt, davon war ich 18 Jahre lang Anwalt in einer inhabergeführten Rechtsanwaltskanzlei mit Notariat. Seit 1999 war ich dort auch Notarvertreter und wir waren vielseitig aufgestellt. Herrn Pistorius kenne ich durch einen Fall seit etlichen Jahren und wir haben uns angefreundet. Als Herr Pistorius vor anderthalb Jahren seine Kanzlei verstärken wollte, habe ich mich dazu entschlossen, in der Kanzlei Pistorius . Ott zu arbeiten. Die Synthese ist hier super, weil Herr Pistorius ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Wir denken annähernd gleich, haben aber auch manchmal unterschiedliche Ansichten und Ideen und das ergänzt sich sehr gut. Jetzt bin ich seit einem Jahr hier und wir beide verstehen uns wirklich blendend.

WUP: Wie prognostizieren Sie die Entwicklungen des deutschen Arbeitsrechts in der Zukunft?

Herr Löcherer: Das ist eine schwierige Frage. Das deutsche Arbeitsrecht ist bereits sehr ausgeprägt und da fragt man sich, wo soll es noch weiter hingehen? Über dem gesamten Arbeitsrecht in Deutschland steht ein Grundbegriff, der sich Arbeitnehmerschutzprinzip nennt. Und daran wird relativ wenig an Modifizierungen vorgenommen, vielmehr wird das Arbeitnehmerschutzprinzip weiterhin ausgebaut. Es hat sich in den letzten Jahren eine starke Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu entwickelt. Das Bundesarbeitsgericht legt häufig dem EuGH die Entscheidungen vor und dieser entscheidet im Großen und Ganzen auch sehr arbeitnehmerfreundlich. Ich denke, dass die Tendenz auch weiterhin europaweit gehen wird. Das bedeutet, dass wir europaweit ein sehr starkes Arbeitnehmerschutzprinzip bekommen, das sich an dem deutschen Arbeitnehmerschutzrecht anpasst. Es ergeben sich ständig neue Fragestellungen und es kommen ständig neue Gesetze heraus. Wir haben beispielsweise vor Jahren das Teilzeit- und Befristungsgesetz bekommen. Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter, dessen Entwicklung man jetzt häufig noch gar nicht abschätzen kann.

WUP: Vielen Dank!

Kontakt Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Kanzlei Pistorius . Ott
Rechtsanwälte in Partnerschaft Peter Pistorius, Jaana S. Ott, Andreas Löcherer
Königstraße 50
30175 Hannover

Tel: 0511 20 00 11 0
Mail: empfang@koe50.de
Web: www.koe50.de

Anwaltskanzlei Koe50
Peter Pistorius
Königstrasse 50

30175 Hannover
Deutschland

E-Mail: empfang@koe50.de
Homepage: http://www.koe50.de/
Telefon: 0511 22 00 11-0

Pressekontakt
Anwaltskanzlei Koe50
Peter Pistorius
Königstrasse 50

30175 Hannover
Deutschland

E-Mail: empfang@koe50.de
Homepage: http://www.koe50.de/
Telefon: 0511 22 00 11-0