Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters bei Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel.
In einem Urteil vom 27.3.1996 (Aktenzeichen: 6 C 32/92) entschied das Amtsgericht Schöneberg als erwiesen an, dass eine Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel (flüchtige organische Stoffe), die von einer neu renovierten Wohnung in eine darüber liegende Wohnung durch die Decke zogen, die Miete um 90 % minderte. Zudem musste der Vermieter dem Mieter die Kosten eines Gutachters ersetzten, den der Mieter in Sorge um eine Gesundheitsgefahr beauftragt hatte. Das Gericht erkannte einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Mieters an, da der Vermieter sich das Verschulden der Handwerker, übermäßig viel Lösungsmittelgeruch verursacht zu haben, zurechnen lassen musste.
Bei dem genannten Fall war die Wahrnehmung des unangenehmen Geruchs von Lösungsmitteln in der Wohnung Grund für den Mietmangel und für die überaus hohe Minderungsquote. In der gesamten Wohnung hatten die Lösungsmittel zu einem sehr unangenehmen Geruch geführt.
Fachanwaltstipp Mieter: Falls Sie den Geruch von Lösungsmitteln in der Wohnung empfinden, sollten Sie dies umgehend dem Vermieter anzeigen. Holen Sie möglichst schnell ein Raumluftgutachten ein, falls Ihr Vermieter nicht reagiert. Bei dem Geruch von Lösungsmitteln empfiehlt es sich, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen und sich die überzahlte Miete erst dann zurückzufordern, wenn Sie gutachterlich eine erhöhte Lösungsmittelkonzentration nachweisen können.
Fachanwaltstipp Vermieter: Giftige Stoffe müssen Sie sofort aus der Wohnung entfernen. Sollte Ihrer Meinung nach der Vorwurf des Mieters, in der Wohnung gebe es giftige Stoffe, nicht stimmen, empfiehlt es sich, ein eigenes Gegengutachten erstellen zu lassen. Sie sollten dieses Gegengutachten aber so schnell wie möglich erstellen. Sonst kann Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie die Beseitigung des Schadens verzögert haben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Raumluft doch giftige Stoffe enthalten hat.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de