Bundesverfassungsgericht kippt erneut Beschluss der sächsischen Justiz
Jena, 01. Februar 2013. Was ist bloß mit den sächsischen Richtern los? Schon wieder wurde ein Beschluss der sächsischen Justiz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Das Oberlandesgericht Dresden ignorierte die Warnung des Verfassungsschutzes, als es um das Umgangsrecht eines rechtsradikalen Vaters mit seinen Kinder ging, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), die selbst seltsame Erfahrung mit der sächsischen Justiz gemacht hat.
Ein Vater, der der rechtsradikalen Szene angehört, hat keinen Anspruch darauf, seine Kinder zu sehen, wenn damit eine ernsthafte Gefährdung der Kindesmutter einhergeht. Diesen Beschluss fasste das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Dezember 2012 (Aktenzeichen 1 BvR 1766/12). Eine ehemals der rechtsradikalen Szene angehörige Mutter hatte eine Verfassungsbeschwerde angestrengt. Sie distanzierte sich im Januar 2005 von den Rechtsradikalen, der Vater blieb in der Szene jedoch aktiv. Bis Ende 2009 hatte das Amtsgericht dem Vater den Umgang mit den drei gemeinsamen Söhnen verboten. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden beschloss jedoch im Juli 2012 (Aktenzeichen 20 UF 770/08), dass er seine Kinder einmal monatlich für zwei Stunden an einem von einem Umgangspfleger bestimmten Ort und in Anwesenheit desselben sehen durfte. Die drei Söhne, so ein Sachverständigengutachten, leiden an einer Entwicklungsstörung aus dem Bereich Autismus und seien wenig belastbar.
OLG ignorierte Warnungen des Verfassungsschutzes
Die Kindesmutter hatte sich nach ihrem Ausstieg aus der rechtsradikalen Szene öffentlich zu ihren Motiven und den Gefahren des Rechtsradikalismus geäußert. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hatte versucht, dem OLG Dresden die Gefahren näher zu bringen, die das Bekanntwerden des Aufenthalts der Mutter mit sich bringen würde: Körperlicher und seelischer Druck und die Gefahr von rechtsextremen Einzelaktionen, die ein Exempel statuieren könnten. Die Dresdner Richter ignorierten diese Warnungen ebenso wie einen Bericht über entsprechende Einzelfälle der Aussteigerorganisation EXIT. Vom Bundesverfassungsgericht wurde diese Missachtung entsprechend gerügt. Das Wohl der in der Obhut der Mutter aufwachsenden Kinder sei von der körperlichen Unversehrtheit der Mutter abhängig, hinter deren Schutz das Umgangsrecht des Vaters hier zurücktreten muss, so die Ausführungen der Karlsruher Richter. Das BVerfG, das die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hatte, gab dem Dresdner Senat auf, weitere kindbezogene Aspekte zu berücksichtigen. Das Wohl des Kindes, so der Tenor aus Karlsruhe, sei in den Mittelpunkt zu rücken.
Eigenwillige Rechtssprechung in der sächsischen Justiz?
Die Entwicklung in der sächsischen Justiz beobachten Experten in der letzten Zeit mit wachsender Sorge. Ebenfalls im Dezember 2012 gab es vom Bundesverfassungsgericht eine “schallende Ohrfeige” (Aktenzeichen 2 BvR 1750/12) für das OLG Dresden und das Landgericht (LG) Chemnitz. Ein Richter am LG Chemnitz äußerte in einer Verhandlung gegenüber einem PWB-Rechtsanwalt, dass ihn die Wahrheit nicht interessiere. Beschwerden des Rechtsanwalts beim LG Chemnitz und beim OLG Dresden fruchteten nicht. Dementsprechend deutlich waren die Karlsruher Richter gegenüber den grob unsachlichen Äußerungen des Richters und signalisierten kein Verständnis für die Beschlüsse der beiden sächsischen Gerichte. Die Geschichte, über die sogar BILD.de berichtet, sorgt für großen Unmut in Fachkreisen.
Sachsen sei zwar ein Freistaat, so Erich Jeske, Sprecher der Kanzlei PWB-Rechtsanwälte. Auch wenn die Rechtsprechung im Freistaat Sachsen unabhängig sei, sei sie doch dem Gesetz unterworfen. Jeskes Tipp: “Die Richter sollten mal wieder die Verfassung des Freistaates Sachsen lesen. Vor allem den sechsten Abschnitt , in dem es um die Rechtsprechung geht.”
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.
PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 13 spezialisierten Juristinnen und Juristen und rund 70 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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