PROKON: Konzernverlust bis 400 Millionen Euro?

Beteiligungen sollten einer fachkundigen Prüfung unterzogen werden

Im Fall der Insolvenz des Windanlagen-Finanzierers PROKON aus Itzehoe gibt es immer weitere Neuigkeiten, die Anlegern berechtigten Anlass zur Sorge geben. Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft gibt Ratschläge für Kapitalanleger.

In einem Community-Beitrag vom 17.03.2014 teilt der Verfasser, der offensichtlich eine Veranstaltung der “Freunde von Prokon” besuchte, mit, dass der aufgelaufene Verlust der PROKON Holding bis zu 400 Millionen Euro betragen könne. Diese würden sich aus den bereits kommunizierten Verlusten des Jahres 2012 in Höhe von 171 Millionen Euro und weiteren mehr als 200 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2013 zusammensetzen. Der kumulierte Verlust könne auch deshalb so hoch werden, weil es wohl ein großes Bewertungsproblem mit der HiT oHG gebe. Es bestehe zudem das Problem, dass ca. 100 Millionen Kredit von PROKON ausfallgefährdet seien. Sollte all dies zutreffen, so hätten die Genussrechte nur noch einen Wert von ca. 70 %.

Mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit

Der Verfasser teilt in seinem Beitrag weiter mit, dass die gekündigten Genussrechte sich auf bis zu 400 Millionen des Genussrechtskapitals belaufen. Dies hätte fatale Folgen für die Liquidität der Gesellschaft und spräche auch für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit.

Jakobs Guilleaume rät daher allen Betroffenen, ihre Beteiligung noch vor dem im Mai erwarteten Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer fachkundigen Prüfung zu unterziehen.

Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Verbraucher. Die Kanzlei arbeitet eng mit Sachverständigen, Steuerberatern, Bilanzprüfern und weiteren externen Experten zusammen. Dadurch ist Kompetenz und Qualität im Sinne von fachübergreifenden Problemlösungsstrukturen gewährleistet. Bildquelle: 

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Die Kanzlei JAKOBS I GUILLEAUME Rechtsanwälte Partnerschaft offeriert als Spezialkanzlei die fachanwaltliche Beratung und Übernahme von Fällen aus den Segmenten Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Bankrecht und Immobilienrecht. Fokussiert auf Problemstellungen hinsichtlich Begriffen wie Prospekthaftung, atypisch stille Beteiligung und Widerruf eines Darlehensvertrags stehen immer die Anforderungen der Mandanten im Mittelpunkt.

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