“Probenahme fester, schlammiger und flüssiger Abfälle inkl. Anforderungen der LAGA PN98 bzw. 2-78“ lautet der Titel des Seminars, das am 03. Februar 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Beschreibung des Seminars
– Normenübersicht über die Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen;
– Arbeitshilfen und Materialien;
– Rechtliche Anforderungen, gesetzliche Bestimmungen
– Anforderungen an das Fachmodul „Abfall“
– Repräsentative Probenahme von Abfällen;
– Beprobung von Abfällen: hot-spot-Charakterisierung kontra allgemeine Abfallbescheibung
– Anforderungen der LAGA PN98 bzw. 2-78
– Durchführung und Dokumentation der Probenahme;
– Schnellmethoden zur Bestimmung von Vorort- Parametern;
– Probenahmestrategie und Probenahmeplan;
– Probenahmeverfahren und -technik;
– Probenbezeichnung, Transport und Konservierung; Probenübergabe
– Nachbereitung der Probenahme, Qualitätssicherung, Dokumentation
– Probenahmeprotokoll, Probenliste, Probenvorbereitungsprotokoll; Fotodokumentation
Ziel des Seminars: rechtssichere Beprobung von flüssigen, pastösen und festen Abfällen
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen der Fachplanung und der Zulassung von Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Rechtsanwälte und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220203.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr – Gesetzliche Bestimmungen zur Beprobung fester, schlammiger und flüssiger Abfälle unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Fachmoduls „Abfall“
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Repräsentative Beprobung von festen, schlammigen und flüssigen Abfällen
– Geräte, Vorgehensweise, Dokumentation;
– Hot-spot- Beprobung oder allgemeine Abfallcharakteristik
– Prüfung auf Homogenität, Volumen- oder Massebestimmung, Ermittlung der Größtkomponente;
– Mindestanzahl an Einzel-, Misch-, Sammel- und Laborproben;
– Mindestgröße der Einzelproben;
– Einzelproben, Mischproben, Sammelproben, Rückstellproben
– Probenahme aus abgelagerten Abfällen – Haufwerksbeprobung- Beprobung verpackter Waren,
– Herstellen einer Sammelprobe, Verjüngen;
12.15 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr – Probenahme von bewegten Abfällen
– Kontinuierlicher – diskontinuierlicher Abfallanfall, LKWs, Waggons, Lastkähne, Förderbänder
– Beprobung von Big Bags, Fässern, Trommeln, Gebinden
14.15 Uhr – Probenahme von flüssigen und pastösen Abfällen; Größe und Anzahl der Einzelproben, Entnahme von Einzelproben aus Lagerbehältern (geöffnete Behälter oder Probenahmestutzen), aus durchströmten Rohrleitungen, aus Gerinnen und Kanälen sowie Becken und Beeten
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Geräte zur Beprobung fester, schlammiger und flüssiger Abfälle
– Ausrüstung zur Gewinnung von Abfallproben
– Geräte zum Mischen, Teilen und Verjüngen der Proben;
– Probenbehältnisse; Probenlagerung und –transport
– Sicherheitstechnik und Unfallschutz bei der Abfallprobenahme
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung