Schuldenregulierung: Haben Sie Schulden Und Erscheint Ihnen Ihre Situation Aussichtslos? Sie Wollen Sich Von Ihren Schulden Befreien?
VERTRAUEN SIE UNSEREM PROFESSIONELLEN, PRAXISORIENTIERTEN RECHTSANWALTSTEAM mit jahrzehntelanger Erfahrung im Insolvenzrecht. Ab Auftragserteilung stehen wir Ihnen beratend und bis zum Abschluss des Verfahrens begleitend zur Seite.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung als Schuldnerberater und auch als Masseverwalter sowohl in Firmenkonkursen, als auch in Privatkonkursen ist Ihr Vorteil.
Sowohl bei einer außergerichtlichen Entschuldung, als auch bei einem gerichtlichen Privatkonkurs (auch Schuldenregulierungsverfahren genannt) werden Sie von uns umfassend beraten und tatkräftig unterstützt.
Wir übernehmen für Sie die Verhandlung mit den Gläubigern, die Erstellung des Antrages auf Eröffnung des Privatkonkurses (Konkursantrag) und der übrigen damit in Zusammenhang stehenden Anträge (Zahlungsplanantrag bzw. Sanierungsplanantrag sowie Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens). Weiters werden Sie von uns im Privatkonkursverfahren vor Gericht professionell vertreten.
Ob eine außergerichtliche Schuldenbefreiung möglich ist, oder ob eine Entschuldung nur im Wege eines gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens möglich ist, hängt einerseits von den Umständen des Einzelfalles, allerdings auch maßgeblich davon ab, wer Sie durch diese schwere Zeit begleitet.
Sollte ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren notwendig sein, bestehen weiters mehrere Möglichkeiten für eine Entschuldung. Für eine Befreiung von den Schulden steht hier ein Zahlungsplan, ein Sanierungsplan, oder ein Abschöpfungsverfahren zur Verfügung.
Welche Form der Entschuldung für Sie die beste ist, wird von unseren renommierten Experten im Rahmen eingehender Beratung ermittelt.
Besonders wichtig ist es, hinsichtlich der für die Schuldbefreiung erforderlichen Quote mit den Gläubigern bzw. den Gläubigerschutzverbänden bereits vor der Abstimmung über einen Zahlungsplan oder einen Sanierungsplan eine Einigung zu erzielen.
Aufgrund unserer jahrelangen Zusammenarbeit mit Banken, den Gläubigerschutzverbänden, den Finanzämtern, aber auch einigen Inkassobüros, sind Sie bei uns in den Richtigen Händen, wenn es darum geht, die für Sie bestmögliche schuldbefreiende Quote auszuloten.
Verlassen Sie sich daher nicht auf Ihr Glück, sondern profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung und einer kompetenten Beratung.
Warten Sie nicht länger damit, die Regelung Ihrer Schulden anzugehen. Je früher Sie sich um Ihre Entschuldung kümmern und die notwendigen Schritte einleiten, desto eher können Sie Ihre Sorgen hinter sich lassen.
Außerdem ist es erfahrungsgemäß einfacher, mit den Gläubigern eine Regelung betreffend der Schuldenbefreiung zu treffen, wenn Sie sich aktiv um eine Entschuldung bemühen, anstatt jahrelang gerichtliche und exekutive Betreibungen laufen zu lassen und die Verbindlichkeiten zu ignorieren.
Besuchen Sie uns zu einem KOSTENLOSEN ERSTGESPRÄCH. Durch kompetente und individuelle Beratung wird IHRE finanzielle Gesamtsituation geprüft und das optimalste Ergebnis für SIE angestrebt.
Riskieren Sie nichts! Sie können Ihre ohnehin schon sehr schwere Situation deutlich verbessern.
Nützen Sie die Möglichkeiten der vollständigen Schuldbefreiung und vereinbaren Sie noch heute einen KOSTENLOSEN BERATUNGSTERMIN.
Durch die mit 01.11.2017 in Kraft getretene neue gesetzliche Regelung des Abschöpfungsverfahrens, wird eine Entschuldung aufgrund des Wegfalls der Mindestquote und Verkürzung der Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens, in vielen Fällen zusätzlich erleichtert.
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Zur Veröffentlichung, honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten. Anzahl Zeichen:
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Mag. Markus SIEBINGER (Rechtsanwalt)
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