Die Integration von Photovoltaikanlagen in den Alltag hat sich als eine vielversprechende Möglichkeit zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht erwiesen. Wir verraten, wie diese Anlagen funktionieren und welche entscheidenden Aspekte bei der Planung und Installation zu berücksichtigen sind.
Erlaubnis zur Installation einer Photovoltaik-Anlage
Die Installation einer Photovoltaikanlage kann von Privatpersonen sowie Unternehmen vorgenommen werden, wobei jedoch diverse Faktoren zu berücksichtigen sind – abhängig von den spezifischen Wohnverhältnissen.
Während Inhaber von Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern in der Regel eigenständig über die Installation entscheiden können, bedarf es bei Eigentums- oder Mietwohnungen der Zustimmung der (Mit-)Eigentümer oder Vermieter. Zusätzlich können Denkmalschutzbestimmungen eine Hürde für die Errichtung solcher Anlagen darstellen.
Das Einverständnis der Eigentümer oder Vermieter ist aktuell auch für die Installation von Balkonkraftwerken erforderlich. Dabei handelt es sich um Plug-and-Play-Geräte, die ohne aufwendige Planung und Installation erworben und betrieben werden können, benötigen ebenfalls die Zustimmung der betreffenden Personen. Im Gegensatz dazu müssen Solaranlagen, die an oder auf Gebäuden angebracht werden, zusätzliche Anforderungen erfüllen – sowohl technischer als auch rechtlicher Natur.
Auch wenn man die Solarmodule theoretisch eigenhändig auf dem Dach anbringen könnte, sollte man wissen, dass dies im Garantiefall zu Problemen mit den Herstellern führen könnte. Eine fachgerechte Montage ist für viele Hersteller eine grundlegende Voraussetzung, um die langfristigen Garantien zu gewährleisten. Des Weiteren muss der Anschluss an die Hauselektrik und ans Stromnetz stets von einem zertifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Unter welchen Bedingungen ist eine Photovoltaik-Anlage sinnvoll?
Ob eine Photovoltaik-Anlage geeignet ist, hängt von den individuellen Zielen ab. Möchte man einfach umweltbewusst handeln, ist unsere Antwort ein klares Ja.
Aber auch rein wirtschaftlich betrachtet, lohnen sich Photovoltaik-Anlagen in der Regel. Heutzutage ist es üblich, einen Teil des Solarstroms vom Dach selbst zu nutzen. Daher ist der eigene Stromverbrauch im Haushalt ein entscheidender Faktor.
Eine Solaranlage rentiert sich umso schneller, je mehr Solarstrom direkt selbst verbraucht wird. Denn für den selbst erzeugten Strom vom Dach zahlt man deutlich weniger als für Netzstrom. Etwa 30 Prozent des Stromverbrauchs können mit einer typischen PV-Anlage direkt selbst genutzt werden. Mit einem Batteriespeicher kann der Anteil auf etwa 70 Prozent erhöht werden. Und ganz nebenbei steigert man damit seine Autarkie, also die Unabhängigkeit vom Stromversorger.
Den nicht selbst verbrauchten Strom der PV-Anlage kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür gibt es eine Einspeisevergütung, die ebenfalls zur Rentabilität der Anlage beiträgt.
Seit dem 30. Juli 2022 gilt eine aktualisierte Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), bekannt als „EEG 2023“. Bei Inbetriebnahme einer neuen PV-Anlage erhält man eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde für den Strom, den man nicht selbst nutzt, sondern einspeist. Für Anlagen bis zu 10 Kilowatt-Peak beträgt diese Vergütung 8,2 Cent pro Kilowattstunde.
Mit dem EEG 2023 kann man sogar bis zu 13 Cent pro Kilowattstunde erhalten, wenn man den gesamten Strom ins Netz einspeist. Dabei senkt die Volleinspeisung jedoch nicht die eigene Stromrechnung. Diese Art der Einspeisung muss vor Inbetriebnahme der Anlage schriftlich dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Wichtig: Die genannten Vergütungssätze basieren auf dem EEG 2023, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die festen Einspeisevergütungen sind jedoch nicht direkt im Gesetzestext verankert, sondern ergeben sich aus verschiedenen Angaben und Regelungen des EEG 2023.
Was spricht für die Installation einer Photovoltaik-Anlage?
Eine essenzielle Voraussetzung ist eine ungestörte Dachfläche ohne Beschattung mit einer stabilen Dachabdeckung, frei von Asbest. Die Ausrichtung der Fläche und die direkte Sonneneinstrahlung spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Optimal für die Installation einer PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von etwa 30 Grad. Neigungen außerhalb dieses Bereichs, sei es unter 25 oder über 60 Grad, können die Stromerzeugung der Solaranlage um bis zu zehn Prozent mindern.
Auch wenn nicht so hohe Erträge wie bei südlich ausgerichteten Flächen erzielt werden, erweisen sich heutzutage auch Anlagen auf Ost- und Westdächern als lohnenswert. Dies mag zwar nicht den maximal möglichen Ertrag über das Jahr bringen, ermöglicht aber eine breitere Verteilung der Stromerzeugung über den Tag von früh bis spät, was zu einer höheren Eigennutzung des erzeugten Stroms im Haushalt führen kann.
Wie groß sollte die Photovoltaik-Anlage sein?
Die elektrische Leistung einer Photovoltaik-Anlage wird in Kilowattpeak (kWp) gemessen, was die maximale Leistung der Solarmodule unter standardisierten Bedingungen darstellt und den Vergleich verschiedener Module ermöglicht.
Für die Installation von etwa 1 kWp Anlagenleistung werden ungefähr fünf bis sieben Quadratmeter Fläche benötigt. Doch der Stromertrag variiert abhängig von der Sonneneinstrahlung, den Jahreszeiten und Umwelteinflüssen wie Schatten, reflektiertem Licht und Verschmutzung der Module.
Eine zu kleine Dimensionierung der Anlage, die nur auf den Eigenverbrauch ausgelegt ist, ist oft nicht wirtschaftlich, da kleine Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Laut einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW sind größere Anlagen daher meist rentabler. Die begrenzenden Faktoren sind dabei die verfügbare Dachfläche und das Budget des Hausbesitzers. Fixkosten wie Einspeisetechnik oder Gerüst für den Aufbau erhöhen die Kosten pro Kilowatt-Peak bei kleinen Anlagen, da sie weitgehend unabhängig von deren Größe anfallen.
Unter welchen gesetzlichen Vorgaben muss ich meine Photovoltaik-Anlage betreiben?
Der Weg zur eigenen Solaranlage ist auch mit Formalitäten verbunden.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Installationsbetrieb meldet die Solaranlage als Errichter beim Stromnetzbetreiber an. Dieser ist auch der Ansprechpartner für den Anschluss der Anlage ans Stromnetz sowie für den Abnahmeprozess des Überschussstroms. Die Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde erfolgt gemäß den EEG-Vergütungssätzen. Gewisse Daten müssen einmalig und jährlich an den Netzbetreiber gemeldet werden. Obwohl die meisten Netzbetreiber einen Einspeisevertrag vorschlagen, ist dieser nach dem EEG nicht zwingend erforderlich und kann für Anlagenbetreiber nachteilig sein, insbesondere wenn er einseitige Haftungsbeschränkungen zugunsten des Netzbetreibers enthält.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Photovoltaikanlage und gegebenenfalls der Batteriespeicher müssen in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Meldungen sind für die Inbetriebnahme, Stilllegung, technische Änderungen sowie Betreiberwechsel erforderlich. Diese Pflicht besteht auch für ältere Anlagen und erfordert eine Online-Meldung, die entweder vom Betreiber oder vom Installationsunternehmen durchgeführt werden kann.
Gewerbeanmeldung nicht erforderlich
Betreibt man eine Solarstromanlage als Privatperson auf dem Einfamilienhaus, muss dafür kein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet werden, obwohl es gelegentlich anders behauptet wird. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht gab bereits im Jahr 2010 eine eindeutige Empfehlung dazu ab.
Steuererklärung nicht mehr zwingend
Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen wurde mit dem Jahressteuergesetz im Dezember 2022 erheblich vereinfacht: Wohnhaus-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak müssen generell nicht mehr in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Diese gesetzliche Regelung schließt steuerliche Optimierungen wie Abschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge aus.
Wichtig zu wissen
Ab dem 1. Januar 2024 stehen voraussichtlich Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an, die die Attraktivität von Photovoltaikanlagen für private Haushalte weiter steigern sollen. Ursprünglich war geplant, das „Solarpaket I“, welches auch Änderungen im EEG umfasst, noch vor Weihnachten zu verabschieden, damit es ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden. Die Verabschiedung soll Anfang 2024 nachgeholt werden. Sollten die Änderungen beschlossen werden, wären sie relevant für neue PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Deshalb: Bleibt wachsam!
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