Eine professionelle Beratung und Hilfe bei der Beantragung wird immer wichtiger. Für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGBXI) und der Zuordnung zu einer Pflegestufe ist ausschließlich der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf für die gewöhnlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung maßgebend.
Sie haben Probleme eine Pflegestufe zu bekommen oder warum wurden sie abgelehnt?
Wir helfen Ihnen jederzeit bei der Antragstellung, beim Höherstufungsantrag, beim Widerspruch und unterstützen Sie bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkasse).
Weiterhin helfen wir Ihnen bei Gericht.
PflegeSG GbR
Sylvia Grünert
unabhängige Pflegegutachterin
und Marlies Jänisch
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegesg.de