Kann eine Anti-Stress-Verordnung helfen, Arbeitnehmer zu schützen?
Berlin – In der heutige PEAG Personaldebatte zum Frühstück diskutierte Klaus Barthel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) und Dr. Volker Hansen, Leitung der Abteilung “Soziale Sicherung” der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen durch Burn-out und Depression ist rapide angestiegen. Arbeitsunfähigkeiten über mehrere Wochen und sogar Monaten sind keine Seltenheiten mehr. Von Gewerkschaftsseite und von Seiten der Regierungsopposition wird daher die Forderung nach einer Anti-Stress-Verordnung laut.
Dr. Volker Hansen stellte gleich zu Beginn der Debatte fest, dass das Arbeitsschutzgesetz ausreichende Regelungen beinhalte, auch um arbeitsbedingte psychische Belastungen in den Betrieben festzustellen und entgegenzuwirken. Zu dem Vorhaben einer Anti-Stress-Verordnung erklärte er: “Finger weg von einer solchen Verordnung. Wenn eine solche käme, dann wäre sie von großem Schaden für die deutsche Wirtschaft!” Dem widersprach Klaus Barthel vehement. “Die dauernde Belastung der Arbeitnehmer ist heute nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Sie hat sich chronisch über der Arbeitswelt aufgebaut!”
Aus diesem Grund fordert der AfA-Vorsitzende verbindliche Vorgaben für Unternehmen, um die Belastungen der Arbeitnehmer zu erkennen und vorzubeugen. “Wir müssen die Gefährdungsanalyse in den Betrieben verbessern.” Hansen erwiderte: “Die Arbeitgeber sind heute mehr denn je an gesunden Arbeitnehmern interessiert. Aus diesem Grund bieten die Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) an, um dem Stress am Arbeitsplatz zusammen mit den Mitarbeitern vorzubeugen.” Hansen bezweifelte, dass in einer Anti-Stress-Verordnung für die individuellen Arbeitssituationen, die es in Deutschland gibt, verbindliche Messgrößen genannt werden könnten. “Dafür ist jeder Arbeitsplatz so unterschiedlich! Das erfasst keine Verordnung!”
Auch Gerd Galonska, Geschäftsführer der PEAG Unternehmensgruppe, bezweifelte diese politische Initiative. Verordnungen “verordnen” den Unternehmen sich zu
verhalten und erreichten nicht den Kern des Problems, nämlich zu erkennen in welcher Form und woher Überforderungen kommen, wie man ihnen begegnen kann und wie Lösungsansätze aussehen könnten. Er plädierte dafür, die bestehenden Regelungen konsequent anzuwenden.
In der PEAG PERSONALDEBATTE zum FRÜHSTÜCK diskutieren einmal im Monat je zwei Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über aktuelle Positionen und gegenwärtige Herausforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
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