Neue Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft

Neue Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft

Mit einer Öl-Hybridheizung auf der sicheren Seite

Neue Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft

Foto: Fotolia / stockWERK

sup.- Am 1. Januar 2016 ist eine neue Stufe der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit verschärften Richtlinien für Neubauten in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist jetzt ein um 25 Prozent geringerer Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung. Der Wärmeschutz durch die Gebäudehülle muss zudem um ca. 20 Prozent höher ausfallen als bisher. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sieht in den Neuerungen eine wichtige Etappe auf dem klimapolitischen Kurs zu besseren Effizienz-Standards beim Bau: “Der Wohnraum, den wir heute schaffen, muss hochenergieeffizient sein. Sonst vergeben wir auf Jahrzehnte gute Möglichkeiten, die Energiewende und mehr Klimaschutz zu realisieren.” Die neuen Bestimmungen sind “energieoffen” und lassen dem Bauherren die Wahl, bei welchen Optionen zur Energieeinsparung er seine individuellen Schwerpunkte setzt. Das bedeutet, dass beispielsweise auch der bewährte Wärme-Brennstoff Heizöl im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energieträgern wie Sonnenstrahlung oder Biomasse die strengeren Anforderungen erfüllen kann.

Um die Zukunftssicherheit solcher Hybrid-Heizungen mit einem modernen Ölkessel und regenerativer Wärmetechnik zu überprüfen, hat das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) für unterschiedliche Kombinationen eine genaue Berechnung der Energiebedarfswerte vorgenommen. Dabei sind zwölf System-Varianten mit Öl-Brennwerttechnik auf den Prüfstand gekommen, wahlweise kombiniert mit einer Solaranlage, einem Kaminofen oder einer Lüftungsanlage samt Wärmerückgewinnung sowie mit unterschiedlichen Dämmstandards. “Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass ölbasierte Heizungsanlagen in den unterschiedlichsten Konstellationen den ab 1. Januar 2016 verschärften Anforderungen im Rahmen der Energieeinsparverordnung genügen”, so das Fazit des ITG: “Wer einen Neubau in Angriff nimmt, kann also getrost auch mit diesen Varianten planen.” Verbraucherschützer warnen die Bauherren allerdings davor, nach dem Einzug ins energieeffiziente Eigenheim in eine andere Kostenfalle zu geraten: Die Mengenerfassung während der Heizöllieferung muss ebenso exakt und zuverlässig funktionieren wie die neue Heiztechnik, um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Da sich diese Zähler an den Lieferfahrzeugen befinden, hat ein Kunde keine Kontrolle über deren Funktionsfähigkeit. Speziell für die Nutzer leitungsunabhängiger Brennstoffe ist deshalb das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) als wertvolle Orientierungshilfe geschaffen worden. Es darf nur von Lieferanten geführt werden, die ihre Seriosität, die Eichgenauigkeit der Abgabezähler sowie höchste Produktgüte in aufwändigen Überprüfungen unter Beweis stellen. Ob einem Energiehändler dieses Qualitätsprädikat verliehen wurde, kann unter www.guetezeichen-energiehandel.de ermittelt werden.

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