Ob und wann eine MPU Pflicht entfällt, ist rechtlich klar geregelt. Der Artikel zeigt, warum die MPU Verjährung in der Praxis oft rund 15 Jahre dauert und worauf dabei zu achten ist.
Die medizinisch psychologische Untersuchung ist für viele Betroffene eine große Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein. Neben Kosten und Zeitaufwand empfinden viele den gesamten Prozess als stark belastend. Weniger bekannt ist, dass es unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtlich vorgesehene Möglichkeit gibt, die MPU Pflicht zu umgehen. Die sogenannte MPU Verjährung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Verjährt eine MPU überhaupt
Der Begriff MPU Verjährung ist juristisch nicht ganz korrekt. Eine MPU Anordnung verjährt nicht automatisch. Entscheidend ist vielmehr die Tilgung der zugrunde liegenden Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg. Solange diese Einträge bestehen, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei einer Neuerteilung weiterhin eine MPU verlangen.
Erst wenn die relevanten Einträge vollständig gelöscht sind, entfällt die rechtliche Grundlage für die MPU Anordnung. In diesem Moment kann der Führerschein in vielen Fällen ohne MPU neu beantragt werden.
Welche Einträge sind entscheidend
Einträge im Fahreignungsregister entstehen unter anderem durch Alkohol oder Drogenfahrten, wiederholte Verkehrsverstöße oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Einträge sind der Kern der MPU Problematik. Solange sie gespeichert sind, bleibt die Fahreignung aus Sicht der Behörde ungeklärt.
Wie lange dauert die MPU Verjährung
Die Anlaufhemmung
Bevor die eigentliche Tilgungsfrist beginnt, greift eine sogenannte Anlaufhemmung. Diese sorgt dafür, dass die Tilgung nicht sofort nach dem Entzug der Fahrerlaubnis startet. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine verhängte Sperrfrist vollständig abgelaufen ist. Zusätzlich müssen seit der letzten maßgeblichen Entscheidung mehrere Jahre vergangen sein. In der Praxis beginnt die Tilgungsfrist häufig erst fünf Jahre nach dem relevanten Ereignis.
Die Tilgungsfrist
Nach Ende der Anlaufhemmung läuft die eigentliche Tilgungsfrist. Diese beträgt in der Regel zehn Jahre. Rechnet man Anlaufhemmung und Tilgungsfrist zusammen, ergibt sich in vielen Fällen ein Zeitraum von bis zu fünfzehn Jahren, bis die MPU Grundlage entfällt.
Die Überliegefrist
Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt eine zusätzliche Überliegefrist von zwölf Monaten. Während dieser Zeit sind die Einträge für Behörden noch sichtbar, dürfen aber nicht mehr verwertet werden. Erst nach Ablauf dieser Frist gelten die Einträge als vollständig gelöscht.
Warum ein verfrühter Antrag problematisch ist
Ein häufiger Fehler besteht darin, während der laufenden Fristen einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Ein solcher Antrag kann dazu führen, dass die Tilgungsfrist erneut beginnt. In diesem Fall verlängert sich der gesamte Zeitraum erheblich. Deshalb ist eine genaue Prüfung der Fristen vor jedem Antrag zwingend erforderlich.
Neuerteilung ohne MPU nach Fristablauf
Sind alle relevanten Einträge getilgt, kann die Fahrerlaubnis in vielen Fällen ohne MPU neu beantragt werden. Die Behörde darf dann keine medizinisch psychologische Untersuchung mehr verlangen. Übrig bleiben meist nur formale Voraussetzungen wie ein Sehtest oder ein Erste Hilfe Nachweis.
Fazit
Die MPU Verjährung ist kein Mythos, sondern ein klar geregelter rechtlicher Mechanismus, der in der Praxis sehr häufig auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren hinausläuft. Entscheidend ist nicht das ursprüngliche Vergehen, sondern allein die vollständige Tilgung der Einträge im Fahreignungsregister. Diese setzt sich typischerweise aus einer mehrjährigen Anlaufhemmung und einer anschließenden zehnjährigen Tilgungsfrist zusammen, zuzüglich der gesetzlichen Überliegefrist. Wer diese Fristen genau kennt und insbesondere keine verfrühten Anträge stellt, kann nach Ablauf von etwa 15 Jahren unter Umständen auch ohne MPU wieder zur Fahrerlaubnis gelangen. Eine individuelle Prüfung des jeweiligen Falls bleibt dennoch unerlässlich.
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