Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung

Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung

Hilfe bei Unfallwagen, Tachomanipulation und verschwiegenen Importfahrzeugen – prüfen lassen, ob Rückabwicklung möglich ist.

Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung

Anfechtung von Fahrzeug Kaufverträgen – Anwalt für Autorecht

Wer ein gebrauchtes Auto kauft, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Käufer erst nach dem Kauf feststellen: Das Fahrzeug war doch nicht unfallfrei, der Kilometerstand stimmt nicht oder es handelt sich um ein Importfahrzeug mit unklarer Vorgeschichte. Für Betroffene ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch finanziell sehr belastend.

Rechtsanwalt L. Ginter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, unterstützt Käufer bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

Ein Fahrzeug wird als „unfallfrei“ verkauft, obwohl es früher einen erheblichen Unfallschaden hatte. Ein Auto wird mit einem bestimmten Kilometerstand angeboten, später stellt sich aber heraus, dass der Tacho manipuliert wurde. Oder der Verkäufer verschweigt, dass das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde und möglicherweise eine problematische Vorgeschichte hat.

Gerade bei Gebrauchtwagen sind solche Angaben für die Kaufentscheidung besonders wichtig. Ein Unfallfahrzeug ist regelmäßig weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Ein manipulierter Kilometerstand kann den Wert massiv beeinflussen. Auch ein verschwiegener Import kann erhebliche Bedeutung haben, etwa wegen Vorschäden, fehlender Historie, anderer Ausstattung oder schwieriger Nachverfolgbarkeit.

„Viele Käufer denken zunächst, sie müssten den Mangel einfach hinnehmen. Das ist aber häufig falsch“, erklärt Rechtsanwalt Ginter. „Wenn der Käufer über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht wurde, kommen insbesondere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz in Betracht.“

Besonders wichtig ist eine schnelle rechtliche Prüfung. Denn häufig kommt es auf Details an: Was stand im Kaufvertrag? Was wurde im Inserat behauptet? Welche Angaben hat der Verkäufer mündlich gemacht? Gibt es eine Fahrzeughistorie, Werkstattunterlagen, TÜV-Berichte, Importdokumente oder Hinweise aus Datenbanken? Auch Fotos, Chatverläufe, E-Mails und Screenshots des Inserats können entscheidend sein.

Rechtsanwalt Ginter prüft für Käufer, ob eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist. Ziel ist es dabei häufig, dass der Käufer das Fahrzeug zurückgibt und den gezahlten Kaufpreis zurückerhält. Zusätzlich können je nach Fall weitere Kosten geltend gemacht werden, etwa Anmeldekosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Finanzierungskosten oder vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Auch wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss steht, ist der Fall nicht automatisch verloren. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels kann sich der Verkäufer auf einen solchen Ausschluss regelmäßig nicht berufen. Entscheidend ist, ob der Verkäufer den Mangel kannte oder zumindest damit rechnen musste und den Käufer trotzdem nicht aufgeklärt hat.

Betroffene sollten daher nicht vorschnell aufgeben und auch keine weiteren Vereinbarungen mit dem Verkäufer unterschreiben, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen. Wer den Verdacht hat, beim Autokauf getäuscht worden zu sein, sollte alle Unterlagen sichern und den Fall anwaltlich prüfen lassen.

Rechtsanwalt Leonid Ginter vertritt Käufer bundesweit bei Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf, insbesondere bei verschwiegenen Unfallschäden, manipulierten Kilometerständen, Importfahrzeugen, falschen Beschaffenheitsangaben und sonstigen Täuschungen beim Gebrauchtwagenkauf.

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Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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