Mittelstandsanleihen stellen sich als Risikogeschäft dar- Mittelstandsanleihen

Oftmals stellen Mittelstandsanleihen, auch sogenannte Minibonds, ein verlockendes Angebot dar. Doch es ist Achtsamkeit geboten, denn für Anleger kann das Geschäft risikoreich sein.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mittelständische Unternehmen können nun seit circa drei Jahren über sogenannte Minibonds (Mittelstandsanleihen) zu neuem Geld gelangen- auch von Kleinanlegern.

Sowohl für die Unternehmen als auch für die Anleger scheint dies bei der ersten Betrachtung ein gutes Geschäft zu sein. Die Unternehmen sind durch die Mittelstandsanleihen nicht auf die Kredite von den Banken angewiesen. Potenzielle Anleger legen ihr Geld in den meisten Fällen zu einem hohen Zinssatz für eine festgelegte Laufzeit an. Doch nur auf den ersten Blick schein dieses Unterfangen für Anleger ein ertragsreiches Geschäft zu sein.

Problematisch ist, dass die Unternehmen die angelegten Gelder dazu benutzen, um alte Schulden abzubauen. Es ist eher selten der Fall, dass die Gelder in innovative Geschäftsfelder investiert werden. Die Folge daraus: Die Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, die Zinsen auszuzahlen, an eine Rückzahlung der Anleihen ist gar nicht zu denken. Es folgt die Insolvenz.

Anscheinend sollen bislang sieben Unternehmen aus dem Segment der Minibonds einen Insolvenzantrag gestellt haben, so das Handelsblatt vom 11. September. Bislang waren aber wohl nur Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien betroffen. Ist die Insolvenz erst eingetreten, droht den Anleihe-Zeichnern der Totalverlust ihres Geldes.

Die Anleihe-Zeichner von mittelständischen Unternehmen sind aber nicht schutzlos gestellt. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anlage von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Denn möglicherweise war der Prospekt schon fehlerhaft oder es lag eine Falschberatung durch den Anlageberater vor, der die Anleger nicht auf die entsprechenden Risiken der Investition hingewiesen hat. Die Überprüfung auf Schadensersatzansprüche ist häufig erfolgversprechender als auf Gelder aus dem Insolvenzverfahren zu hoffen.

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