Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner bietet kostenlose Muster-Datenschutzerklärungen.
Die Esslinger Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner erweitert ihr Service-Angebot. Ab sofort hält die Kanzlei mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz kostenlose Muster-Datenschutzerklärungen, etwa für Facebook, Google+ und Google Analytics, zum Download bereit. Die Anwälte reagieren damit auf den zunehmenden Informationsbedarf und die gestiegenen Anforderungen beim Datenschutz. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) unterliegen insbesondere personenbezogene Daten einem besonderen Schutz. Sie dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies die Rechtsvorschrift erlaubt oder eine persönliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Gerade Betreiber von Webseiten, deren angebotene Dienstleistungen die Übermittlung personengebundener Daten, wie Namen, Adresse oder Telefonnummer, erfordern, sollten sich hier absichern. Zudem schafft eine Datenschutzerklärung eine Vertrauensbasis, die es dem Kunden erleichtert, Angebote wahrzunehmen.
Viele Webseiten arbeiten mit sogenannten Cookies, kleinen Textdateien, die auf dem Computer gespeichert werden. Mit jedem Seitenaufruf hinterlässt der Nutzer statistische Informationen und somit ein bestimmtes Profil. Dazu zählen etwa der genutzte Browser oder das verwendete Betriebssystem, die IP-Adresse und auch Angaben zu zuvor aufgerufenen Webseiten. Die Erstellung von Nutzerprofilen darf jedoch nur anonymisiert oder unter Pseudonym erfolgen und keine Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Wer also solche Dienste, wie Google-Analytics, nutzt, sollte Vorsicht walten lassen und muss die Verwendung dem Nutzer kenntlich machen. Online-Händler wie Webseiten-Betreiber unterliegen hier einer umfassenden Informationspflicht und müssen zudem jederzeit Auskunft über gespeicherte oder genutzte Daten erteilen. Bei Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften drohen Abmahnungen und mitunter empfindliche Geldbußen.
Gerade im Internet nimmt die Zahl der Datenschutzverstöße wie auch die damit verbundene Zahl der Rechtsstreitigkeiten zu.
Ein weiteres Risiko stellt die Einbindung eines “Gefällt mir” bzw. “Like”-Buttons von Facebook dar. Auf diese Weise teilen Nutzer per Mausklick nicht nur sehr Persönliches mit, nämlich welche Produkte, Seiten oder Ansichten sie mögen, sondern auch hier ihre IP-Adresse, die zudem an Facebook übertragen wird. Hierzu bedarf es einer Einwilligung bzw. Einverständniserklärung des Betroffenen. Auf jede Webseite, die einen solchen Button verwendet, gehört daher zumindest ein entsprechender Hinweis.
Eine frühzeitige juristische Beratung durch einen Spezialisten, kann helfen, Schlimmeres zu verhindern.
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Unsere Kanzlei konzentriert sich auf das Zivilrecht mit Schwerpunkt auf gewerblichen Rechtsschutz mit Bezug auf das Internet und neuer Medien. Selbstverständlich finden auch Einzelkaufleute, Existenzgründer sowie Privatpersonen Unterstützung.
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