Selbstständige sind direkt abhängig von ihrer Arbeitskraft – können sie aus Krankheitsgründen nicht arbeiten, droht ihnen nach kürzester Zeit der vollständige Verdienstausfall. Eine Krankentagegeldversicherung schafft erste Abhilfe. Doch was passiert, wenn aus der Erkrankung eine Berufsunfähigkeit wird?
Im Normalfall stellt der Versicherer die Zahlung des Krankentagegelds ein, sobald die Diagnose „berufsunfähig“ im Raum steht. Die Krankentagegeldversicherung endet in den meisten Fällen direkt mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, spätestens jedoch nach Ablauf von weiteren drei Monaten.
Selbstständige, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, stellen jetzt einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Das Versicherungsunternehmen prüft, inwiefern die Diagnose der unternehmenseigenen Definition standhält und in welchem Ausmaß eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrags vorliegt. Diese Prüfung kann Wochen, mitunter sogar Monate dauern – ein Zeitraum, in dem der Selbstständige über keinerlei Einkünfte verfügt.
Kommt das Versicherungsunternehmen zu dem Schluss, dass der Betroffene durchaus noch arbeitsfähig ist – beispielsweise, indem er seine Arbeitsabläufe neu organisiert oder seinen Tätigkeitsschwerpunkt verändert – wird dem Versicherungsnehmer überhaupt keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Für Einzelunternehmer kommt eine solche Entscheidung der Existenzbedrohung gleich – sie stehen in kürzester Zeit vor dem finanziellen Aus.
Das auf Freelancer und Freiberufler spezialisierte Versicherungsportal www.easy-insure.eu bietet Selbstständigen eine exklusive kombinierte Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrente, die diese Einkommenslücke schließt. Sie schützt Selbstständige im Falle einer Erkrankung mit anschließender Berufsunfähigkeit effektiv vor dem existenzbedrohenden Verdienstausfall. Selbstständige, die ihre Existenz mit dieser kombinierten Krankentagegeld-Berufsunfähigkeitsrente sichern, erhalten ihre BU-Rente gemäß den vereinbarten Bedingungen mit dem Tag, da ihre Krankentagegeldzahlung endet. Eine Einkommenslücke entsteht nicht.
Damit erweitert das speziell auf die Absicherung von Freiberuflern und Freelancern zugeschnittene Versicherungsportal sein Angebot um einen wichtigen Baustein, der punktgenau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet ist. Das neue Absicherungsinstrument macht aus zwei üblicherweise getrennt angebotenen Versicherungen eine lückenlose Risikoabdeckung, die im Krankheitsfall zu zahlen beginnt und bei Berufsunfähigkeit ohne jede Zahlungsunterbrechung das Einkommen des Versicherten weiterhin sicherstellt.
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Die gb.online gmbh ist ein Spezialversicherer für die IT-und Telekommunikationsbranche. Seit neuestem bietet die gb.online gmbh auch eine Absicherung im Bereich Engineering an. Gerade im Bereich Automotive, Luft-und Raumfahrt sowie Offshore-Technik ist es bislang schwer gewesen, die geeignete Absicherung zu finden. Das Ziel der gb.online gmbh ist es, den Versicherungsschutz selbstständiger IT-Fachkräfte und Ingenieure auf mögliche Deckungslücken zu überprüfen, diese konsequent zu schließen und die optimale Absicherung zu angemessenen Preiskonditionen anzubieten.
Eine IT-Haftpflichtversicherung ist für IT-Freelancer, Freiberufler oder EDV-Unternehmen unumgänglich.
Schadensersatz für Gewinnausfälle, Verzugsschäden oder Angriffe von Hackern stellen Risiken dar, die enorme Kosten verursachen können.
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