Lohnsteuerausgleich in Österreich – Friseur/in aus Deutschland

Arbeitnehmerveranlagung Österreich – Kosten als deutscher Friseur/in ?

Lohnsteuerausgleich in Österreich - Friseur/in aus Deutschland

(NL/9879659188) Doppelte Haushaltsführung in Österreich – Deutsche Steuererklärung oder österreichische Steuererklärung ?

Arbeit in Österreich als Friseur/in – Wohnsitz in Deutschland bei Familie

Steuererstattung aus Österreich für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 möglich

Arbeitsvermittlung Österreich – Deutsche Friseure arbeiten für österreichische Arbeitgeber

Im Zuge der Arbeitsmarktsituation in Deutschland zieht es immer mehr deutsche Arbeitnehmer ins Nachbarland Österreich zum arbeiten. Deutsche Arbeitnehmer sind in Österreich gefragt.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de/berufe-deutscher-in-oesterreich_a-z.html

Natürlich ist ein Arbeitsplatz in einem anderen Land mit erhöhten Kosten verbunden. Die Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind oft weit. Und am Arbeitsplatz muss eine Unterkunft angemietet werden.

Viele deutsche Arbeitnehmer wissen häufig nicht, dass diese Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in einer Steuererklärung abzugsfähig sind. Deutsche Arbeitnehmer könnten aufgrund Ihres Aufenthaltes in Österreich eine Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt einreichen und sich somit einen Teil der in Österreich gezahlten Lohnsteuer erstatten lassen.

Doch aufgepasst: Das österreichische Steuerrecht unterscheidet sich vom deutschen Steuerrecht – fachkundiger Rat ist wichtig.

Steuererstattungen von bis zu 2.000,- sind dann keine Seltenheit – lassen Sie sich helfen.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

Nicht den Kopf in den Sand stecken. Fragen Sie uns als Experten, wenn wir auch Ihnen helfen können.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
-deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu/

Seit über 6 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten zahlreiche Steuererstattungen für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer rückwirkend bis 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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