Viele Leute nehmen sich zum Beispiel für das Münchner Oktoberfest frei von ihrem Hauptberuf und das nicht um zu feiern, sondern um mit den Wiesn-Jobs gutes Geld zu verdienen, egal ob als Alkoholtester
Lohnfortzahlungsbetrug ist immer mehr im Trend. Viele Leute nehmen sich zum Beispiel für das Münchner Oktoberfest frei von ihrem Hauptberuf und das nicht um zu feiern, sondern um mit den Wiesn-Jobs gutes Geld zu verdienen, egal ob als Alkoholtestern, Blumen-, Schmuck-, oder Lebkuchenherztester oder doch als Festzelt Kellner/in. Wenn man fleißig ist und ordentlich Gas gibt kann man als Bedienung zwischen 5.000 und 10.000 Euro brutto verdienen. In der Regel muss man die Nebentätigkeit von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen, es gibt nämlich Fälle, die sich nach dem Urlaub sozusagen zum Erholen krankschreiben lassen und diese Arbeitnehmer können wegen diesem Lohnfortzahlungsbetrug belangt werden, es kann die Kündigung drohen und auch strafrechtliche Konsequenzen können auf einen warten.
Als Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis hat man laut dem Bundesurlaubsgesetzt (§8) eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen die zur Erholung dienen um die Arbeitskraft zu erhalten. Dieser Urlaub ist nicht für eine weitere Erwerbstätigkeit gedacht. Oftmals wird dies auch mit einer Klausel in dem Arbeitsvertrag festgehalten, dabei müssen dann die Arbeitnehmer eventuelle Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber anzeigen und die Zustimmung einholen, wenn die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Wenn man als Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaub für ein anderes Unternehmen tätig ist und man keine Zustimmung des Arbeitgebers hat, kann man deswegen fristlos gekündigt werden und das auch ohne Abmahnung. Wenn es ganz blöd läuft, kann der Arbeitgeber auch noch Schadenersatzansprüche geltend machen. Wenn man sich zum Beispiel für das Oktoberfest unbezahlten Urlaub für den Nebenjob nimmt und das auch mit dem Chef abspricht ist alles in Ordnung. Natürlich gibt genügend Leute die ihren Arbeitgeber dabei verarschen und nach den 16 Tagen harter Arbeit zur Erholung krankmachen, in diesem Fall begeht man einen Lohnfortzahlungsbetrug. Man hintergeht den Arbeitgeber, die Krankenkasse und die Ehrlichen Kollegen. Das Unternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber muss diesen Betrug natürlich erst nachweisen können, ein Verdacht reicht nicht aus. Und wenn dies an die Öffentlichkeit gerät, kann man seinen guten Ruf verlieren. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, sollten sie unsere Detektei Hamburg beauftragen.
Die Krankheitsbedingten Fehltage steigen Jahr für Jahr an, kein Wunder das der Arbeitgeber misstrauisch wird. Um das Jahr 2000 fehlte ein Arbeitnehmer im Durschnitt um die 12,9 Tage im Jahr, 2014 waren es schon 14,8 Tage. Das die Arbeitnehmer nicht immer arbeitsunfähig sind, ist wohl allen klar. Circa 11 % von den Deutschen Erwerbstätigen haben angegeben, dass sie schon einmal krank gemacht haben obwohl sie kerngesund waren. Bei den Jüngeren Arbeitnehmer im Alter von 18 und 29 Jahren liegt dieser Wert sogar bei 22%. Darunter leidet die deutsche Volkswirtschaft, durch diesen Arbeitsausfall verliert man 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Viele Arbeitnehmer sich auch sehr gerissen und lassen sich 6 Wochen lang krankschreiben, danach arbeiten sie ein paar Tage und dann geht das Spiel wieder von vorne los. Das liegt daran, dass ab der 6. Woche der Lohn von der Krankenkasse bezahlt wird, wenn aber nur “blau” gemacht wird und keine ernste Krankheit vorliegt schreitet die Krankenkasse ein und lädt das Mitglied oft zu einem Gespräch vor. Das kann für einen der nicht krank ist sehr unangenehm sein.
Wir sind ebenfalls als Detektei Hannover tätig.
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