Mit Urteil vom 03.03.2015 hat nunmehr auch das Landgericht Konstanz einen von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger der Albis Capital AG & Co. KG Schadenersatz gegen seinen Finanzberater zugesprochen. Der Einzelkaufmann Michael L., firmierend als “UFB die unabhängigen Finanzberater” in Radolfzell wurde zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der eingelegten Gelder des Anlegers verurteilt und zur Freistellung von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Albis Capital AG & Co. KG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Konstanz erkennt Falschaufklärung – Kosten und Risikoaufklärung?
“Nach einer sorgfältig durchgeführten Beweisaufnahme hat das Landgericht Konstanz festgestellt, dass der Kläger insbesondere nicht ausreichend über die Kosten und die Risiken der Kapitalanlage informiert wurde. Der beklagte Inhaber der UFB Radolfzell hatte selbst eingeräumt, dass weder auf die fehlende Wiederverkäuflichkeit der Kapitalanlage noch auf eine mögliche Außenhaftung der Gesellschafter nach § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen worden ist. Außerdem konnte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt werden, dass über die horrenden Kosten der Kapitalanlage von deutlich über 20 Prozent von dem Berater nicht informiert wurde”, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der für einen von ihm vertretenen Mandanten das Urteil erstritten hat. Rechtsanwalt Röhlke teilt mit, dass auch die Prospektübergabe durch den Vermittler nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme frühestens am Tag der Unterzeichnung der Verträge stattgefunden hatte. Dies aber sei nicht ansatzweise ausreichend, um eine Kenntnisnahme und Überprüfung des Inhalts des Prospekts zu ermöglichen.
Das Landgericht Konstanz steht damit in einer Reihe mit einer Vielzahl von Landgerichten und Oberlandesgerichten, die die Vermittler der Albis Capital – Beteiligungen zu Schadenersatz verurteilten. RÖHLKE Rechtsanwälte konnten zuvor für ihre Mandanten vor den Landgerichten München, Heilbronn, Berlin und dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen.
Musterberechnungen der Albis KG fraglich – hohe Kosten und Provisionen?
“Aus unserer Sicht ist das wesentlichste Kriterium der Falschaufklärung die hohe Kostenbelastung von bis zu 24 Prozent der Provisionen für einen “classic-Vertrag”. Diese hohe Kostenbelastung sorgt dafür, dass die versprochenen 10-prozentigen gewinnunabhängigen Entnahmen nur unter der Voraussetzung 10 Jahre lang bewerkstelligt werden können, dass die Albis Capital KG deutlich zweistellige Renditen auf das verbleibende Kommanditkapital erwirtschaftet. Da dies aber im realen Wirtschaftsleben niemand versprechen kann, waren die Musterberechnungen der Albis KG und ihrer Vermittler von Anfang an nicht mit der notwendigen kaufmännischen Vorsicht erstellt. Die hohen Kosten machen die Kapitalanlage bereits von Anfang an zu einem immensen Risiko für die Kapitalanleger. Hierauf hat aber kein uns bekannter Vermittler hingewiesen. Welcher Anleger hätte das Produkt dann kaufen sollen?”, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Fazit: Betroffene Albis-Anleger sollten erst prüfen und danach die Forderungen der Albis KG nachkommen – erhöhte Chancen für Albis-Anleger auf Schadensersatzansprüche bestehen!
Angesichts der derzeitigen Forderungsschreiben der Rechtsanwälte der Albis KG zur Rückzahlung der getätigten Entnahmen sollten sich Anleger der Albis KG zunächst an kompetente Rechtsanwälte wenden, ob eine Zahlung überhaupt geleistet werden muss. Möglicherweise können die betroffenen Albis-Anleger Schadenersatzansprüche (http://www.kanzlei-roehlke.de/anlegerschutzkanzlei-startet-klagewelle-gegen-alag/)diesen Forderungen entgegen halten.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als “Immobilienrente” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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