Seminarveranstaltung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. mit Niederlassungsleiter in Saarbrücken Henrik Lehmann
Etwa jede zweite Lebensversicherung oder Privatrente wird vor ihrem regulären Ablauf gekündigt. Warum? Versicherungskunden werden durch aktuellen Berichterstattungen verunsichert: Wird die klassische Lebensversicherung zum Jahresende 2015 eingestellt werden, wie von verschiedenen Versicherungsgesellschaften zur Diskussion gestellt? Sind die Niedrigzinsphasen u.a. ein Grund dafür? Sind selbst Betriebsrenten bereits in Gefahr?
Atlanticlux Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann begrüßt alle Teilnehmer herzlich und führt mit Zahlen, Fakten und Neuigkeiten vom Versicherungsmarkt in die Veranstaltung ein. Ein kurzes Update zu den aktuellen Zahlen und Bewertungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. erläutert den Teilnehmern, dass das Versicherungsunternehmen solide und mit der FWU AG weltweit tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen, das mit Lebensversicherungsbeteiligungen in Europa sowie dem Mittleren und Fernen Osten vertreten, aufgestellt ist. Seit mehr als 30 Jahren bedient die FWU AG in Europa den deutschen, französischen, italienischen, luxemburgischen und spanischen Markt. Auf die Frage ob fondsgebundene Lebensversicherungen in einer nachhaltigen Niedrigzinsphase weiterhin als ein lukratives Wachstumsfeld betrachtet werden kann, erläutert Herr Lehmann die Atlanticlux /FWU Firmenphilosophie: “Aus guten unternehmerischen Gründen hat sich das Unternehmen für die fondsgebundene Lebensversicherung entschieden. Denn diese bietet dem heutigen Kunden eine deutlich größere Bandbreite an Produktfacetten, die bei traditioneller Versicherungsform weniger stark ausgebaut werden könnte. Die Atlanticlux (http://www.atlanticlux.de/de/leistungen.html)und FWU Gruppe sieht auf Grund der eigenen Produkt- und Technikorientierung vom negativen Markttrend kaum betroffen.”
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
“Die private Altersvorsorge sollte im Idealfall sicher und gleichzeitig ertragreich sein. Was wenn eine unvorhergesehene Schwierigkeit eintritt?”, gibt Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann zu bedenken. Rund 14 Milliarden Euro machten Kunden durch die Kündigung der Lebensversicherung alleine 2008 flüssig, und dennoch war es wohl für viele unter dem Strich ein Verlust, so Hendrik Lehmann. Denn die Rückkaufswerte, die sie nach einer Kündigung erhalten, liegen in den ersten Jahren deutlich unter der Summe der eingezahlten Beträge. Das haben aber viele Versicherungskunden vergessen. Eigentlich müssten andere Lösungen her.
Aussteigen oder durchhalten
Hendrik Lehmann erläutert, dass fast jeden Versicherungskunden irgendwann eine persönliche Finanzkrise erwischen kann. Diese kann ausgelöst werden bspw. durch einen Jobwechsel, Familiengründung, Hausbau, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder im schlimmsten Fall durch eine schwere Erkrankung. Dann wird dieses Geld, was eigentlich für später gedacht war, aktuell gebraucht, und oftmals ist nur der Lebensversicherungsvertrag die Rettung, um problemlos an ein paar Tausend Euro zu kommen.
Gibt es den richtigen Rat?
Hendrik Lehmann erläutert, dass es Situationen geben kann, bei denen tatsächlich die Beendigung der Versicherung ein Lösungsweg sein kann. Manchmal ist sogar bei schlecht verzinsten und mit hohen Kosten belasteten Verträgen der Ausstieg die einzig wirtschaftliche angeratene Lösung. Aber hierbei sollte betrachtet werden, dass eines auf jeden Fall feststeht: Wer sich langfristig die Versicherungsprämie leisten könnte, sollte nicht wegen eines kurzfristigen Engpasses kündigen. Aber auch im Falle einer dauerhaften Geldnot sollte unbedingt geprüft werden, wie die laufenden Gesamtverpflichtungen und damit auch die Versicherungsprämien zu reduzieren sind. Sitzt der Betroffene zudem auf einem Schuldenberg, kann durchaus die Versicherung zur Tilgung bzw. Sicherheit genutzt werden. Weitere Vorgehensweisen hängen davon ab, ob die Beträge aufgebracht werden können oder nicht.
Welche Strategien gibt es?
Bei vorläufiger Geldknappheit könnte man die Zahlung aussetzen, so der Versicherungsexperte Hendrik Lehmann. In der Regel werden Zahlungsverzüge von bis zu 4 Wochen toleriert. Erst dann kommt eine Mahnung mit möglichen Folgen für den Versicherungsschutz. Doch Vorsicht! Dann hat der Kunde noch eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen wenn er nicht den Versicherungsschutz verlieren möchte. Nach Ablauf dieser 14 Tage verliert der Kunde den Risikoschutz und der Versicherer müsste im Todesfall nicht leisten. Dieses sollte allen Kunden bewusst sein. Besser ist es jedoch, rechtzeitig mit dem Versicherer bei Zahlungsschwierigkeiten in Kontakt zu treten und nach Lösungen zu suchen. Dies erspart Ärger und vermeidbare Mahnkosten und sichert die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
Den Vertrag ruhen lassen
Den Vertrag ruhen lassen ist manchmal eines der besten Lösungen, wenn die vorübergehende Geldknappheit absehbar ist. Den Vertrag ruhen zu lassen machen auch fast alle Versicherungsunternehmen mit. Eine zinslose Stundung wird oftmals ein halbes Jahr lang gewährt, falls eine Notlage vorliegt. Der Vorteil ist, so Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Allerdings ist in diesem Falle zu beachten, dass die gestundeten Beträge nachgezahlt werden müssen. Aber Kunden sollten mit ihrer Versicherung faire, gute und verträgliche Vereinbarungen treffen. Oftmals ist es möglich, dass eine Zeitlang keine Beiträge gezahlt, sondern stattdessen die Beiträge dem Deckungskapital entnommen werden. Hendrik Lehmann gibt hierbei zu bedenken, dass dies zwar ein bequemer, aber gefährlicher Weg ist. Denn es zehrt das Vermögen Schritt für Schritt auf.
Als echte Alternative bieten viele Versicherungsunternehmen auch die Möglichkeit, die Beiträge im Rahmen der tariflichen Vorgaben zeitlich begrenzt oder dauerhaft zu reduzieren. Zwar verringert sich in diesem Falle auch der Versicherungsschutz, aber das bisher aufgebaute Deckungskapital bleibt unangetastet. Im Gegenteil, durch die weitere Zahlung wird es zwar langsamer, aber dennoch weiter aufgebaut.
Was tun bei dauerhafter Geldknappheit?
Die Möglichkeit besteht darin, die Verträge beitragsfrei zu stellen oder eine Teilkündigung durchzuführen. Dieses muss jeweils mit der Versicherung geklärt werden.
Was wenn ein größerer Geldbedarf benötigt wird, bspw. aufgrund von Krankheit?
Da gibt es das Policen Darlehen oder letztendlich die Kündigung. Steht die Möglichkeit des Policen Darlehen oder Teilkündigung nicht zur Verfügung ist die Kündigung oftmals die letzte Lösung. Dann erhält der Kunde den Rückkaufswert, so Hendrik Lehmann: “All das sollte aber gründlich mit dem Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler oder der Versicherung besprochen und erläutert werden, welches Möglichkeiten es da gibt.” Denn ist ein Vertrag einmal gekündigt und ausgezahlt gibt es kein Zurück mehr. Dann steht nur der Neuabschluss eines neuen Vertrages zur Verfügung, was wieder mit Kosten verbunden ist. Auch kann sich dann die Frage stellen, ob, und wenn ja nur ggf. mit Risikozuschlag erneut Todesfallschutz abgeschlossen werden kann. Ein weiterer Aspekt ergibt sich bei der Kündigung von “Altverträgen”, welche vor 2005 abgeschlossen wurden. Diese Verträge sind i.d.R. so konzipiert, dass bei Ablauf die Ablaufleistung steuerfrei ausgezahlt wird. Wird ein solcher Vertrag gekündigt verliert man diesen Steuervorteil, da bei einem Neuabschluss die neuen steuerlichen Regelungen gelten, die nun eine ganze bzw. im günstigsten Falle eine teilweise Besteuerung der Erträge aus einem Altersvorsorgevertrag vorsehen.
Durchhalten oder doch Kündigung?
Um herauszufinden, wie man den Vertrag weiterführen sollte, gibt es folgende Methode: Die Versicherung aufzufordern, folgende Daten herauszuarbeiten:
1.die voraussichtliche Ablaufleistung bei Durchführung einer Beitragsfreistellung
2.die voraussichtliche Ablaufleistung bei normalem Vertragsverlauf
Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann erläutert: “Wenn der Versicherungskunde normal weiterzahlt, zieht er den ersten Wert vom zweiten Wert ab. Jetzt kann der Kunde errechnen, was die weitere Beitragszahlung voraussichtlich einbringen wird. Dann kann der Kunde individuell entscheiden. Die Frage ob eine Beitragsfreistellung möglicherweise sinnvoll ist, sollte auch unter Berücksichtigung der Vertragsgestaltung abgewogen werden. Zwar reduziert sich auch im Falle der Beitragsfreistellung der Versicherungsschutz, aber als Alternative zur Kündigung, und somit zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes, sollte dies genau überdacht werden und die Kündigung nur als allerletzte Option ins Auge gefasst werden.
Weitere Diskussionen hierzu und in Einzelgesprächen konnten bei dieser Inhouse – Veranstaltung geführt und genutzt werden. Weitere Veranstaltungen zum Thema Lebensversicherungen in einer nachhaltigen Niedrigzinsphase als lukratives Investment sollen stattfinden.
V.i.S.d.P.:
Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A.
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Gegründet im Oktober 1987, nahm die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihren Geschäftsbetrieb im Bereich der klassischen Kapital-Lebensversicherung auf. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Großherzogtum Luxemburg und eine Niederlassung in Saarbrücken. Die Atlanticlux hat die Entwicklung von innovativen Produkten zum nachhaltigen Vermögensaufbau in den Mittelpunkt der Aufgaben gestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist spezialisierter Partner für private Altersvorsorge. Die PREMIUM SELECT LUX S.A. übernimmt die Verwaltung institutioneller Gelder externer Unternehmen. Sowohl die tägliche Analyse der globalen Kapitalmärkte, als auch die Umsetzung im Rahmen der Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., fallen in den Aufgabenbereich der PREMIUM SELECT LUX S.A. Weitere Informationen unter: www.atlanticlux.de
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