Über 50-jährige haben schlechte Aussichten zur Aufbesserung ihrer Rente. Dank niedriger Zinsen und höherer Inflation wird einem hier das Sparen schwer gemacht.
Was für Möglichkeiten zur Aufbesserung der Rente in letzter Minute gibt es denn überhaupt noch?
Da stellt sich erst einmal die Frage wie hoch der Betrag sein soll, der den Ruhestand finanzierbar machen soll. Als Faustregel gilt, die Rentenhöhe sollte ca. 60 Prozent des Bruttolohnes ausmachen. Stiftung Warentest bietet im Internet unter www.test.de einen sog. Rentenlückenrechner. Wer hier als Angestellter seine aktuellen Lohndaten eingibt, erhält die zu erwartende gesetzliche Rente und kann somit sofort einsehen, wie hoch die Versorgungslücke ist. Wer sein Leben lang selbständig war, für den gilt jedoch: Selbständige sollten grundsätzlich eine private Altersvorsorge abschließen und das, so früh wie möglich.
Sieht die Bilanz nicht so gut aus, dann stellt sich die Frage nach sinnvollen Alternativen. Und hier kann ernüchternd festgestellt werden, dass niedrige Zinspolitik und eine Inflation von 2 Prozent für kurzfristige Ansparungen wie Anleihen und Festgeld ungeeignet sind. Gleichzeitig sind aber Anlagen in Aktienfonds und Fondpolicen ohne Beitragsgarantie aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Anlegers ebenso nicht empfehlenswert.
Auch eine Riesterrente lohnt sich nach Aussage von Sandra Klug aus der Verbraucherzentrale Hamburg nicht. Die Abschlusskosten sind so hoch, dass sich diese mit der Förderungssumme aufheben.
Wer einen Chef hat, der bereit ist, zur betrieblichen Altersvorsorge dazuzuzahlen, könnte die Rente aufbessern. Hier ist allerdings ein Abwägen der später zu versteuernden Krankenkassenbeiträge elementar wichtig. Bei der Vielfalt von Details die beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge zu berücksichtigen sind, sollte man einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate ziehen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Rürup Rente . Hier lohnt sich ein Abschluss auch für Ältere, sofern sie höhere Einnahmen vorweisen können. So können jedes Jahr max. 20.000 EUR steuerbegünstigt in den Vertrag eingebracht werden, bei Verheirateten sogar das doppelte. In der Regel werden dann noch abzusetzende Beträge am Jahresende flexibel in den Vertrag eingebracht. Das sollte mit dem Steuerberater vorsorglich geklärt werden. Auch ist es ratsam den zuständigen Versicherungsmakler regelmäßig zu Rate zu ziehen.
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