Höhere Beiträge für Frauen durch Einführung der Unisextarife, sonstige Beitragserhöhungen, Schadensfall, Fahrzeugwechsel oder Stilllegung, sowie Einstufung in eine andere Regionalklasse, können zur Sonderkündigung auch nach dem 30.11. berechtigen.
Kfz-Versicherungswechsel verpasst? TARIFCHECK24 erklärt, wie jetzt noch das Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann – vor allem von Frauen
Höhere Beiträge für Frauen durch Einführung der Unisextarife, sonstige Beitragserhöhungen, Schadensfall, Fahrzeugwechsel oder Stilllegung, sowie Einstufung in eine andere Regionalklasse, können zur Sonderkündigung auch nach dem 30.11. berechtigen.
Hamburg / Wentorf, 27. November 2012 – Die Tarife der Kfz-Versicherer ändern sich jährlich und mit ihnen auch die Preise und Leistungen. So können Verbraucher jedes Jahr beim Vergleich und anschließendem Wechsel ihrer Kfz-Versicherung bis zu 850 Euro sparen. Immer mehr Verbraucher vergleichen daher kostenlos die Tarife im Internet. Beim “Versicherung-Wechsel-Dich” können Kfz-Versicherungen generell zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Dazu muss aber die schriftliche Kündigung dem Versicherer spätestens am 30. November vorliegen. “Obwohl bereits Millionen von Verbrauchern den ‘Wechselstichtag’ der Kfz-Versicherung beherzigen und rechtzeitig im Internet die Leistungen und Kosten der unzähligen Kfz-Versicherungstarife vergleichen, verpassen aber immer noch zu viele Bürger diese Wechsel- und Sparchance” sagt Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr. “Insbesondere Kfz-Halterinnen sollten dieses Jahr von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und keine ‘Unisex-bedingten’ Preiserhöhungen hinnehmen”, rät Versicherungsprofi Schust. Millionen von Fahrerinnen sind davon betroffen und sollten jetzt handeln.
Einführung von Unisextarifen als außerordentlicher Kündigungsgrund der Kfz-Versicherung
Denn ab dem 21. Dezember 2012 gibt es nur noch geschlechterunabhängige, sogenannte Unisex-Tarife. Von diesem Zeitpunkt an zahlen Männer und Frauen für dieselben Versicherungsleistungen immer auch dieselbe Prämie. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich bei unterschiedlichen Tarifen abhängig vom Geschlecht um eine unzulässige Diskriminierung handelt. Für Frauen werden deshalb die Kfz-Versicherungen teurer, weil die Versicherungskalkulation nicht mehr, wie bislang, die durchschnittlich niedrigeren Unfallquoten von Frauen positiv berücksichtigen darf. Diese Beitragserhöhungen berechtigen Verbraucherinnen dann auch zur außerordentlichen Kündigung ihrer Motorrad- oder Autoversicherung.
Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung im Überblick
Für Männer wie Frauen gibt es Gründe, die allen Kfz-Versicherten eine Hintertür zur Vertragskündigung offen lassen, auch nach dem 30.11.: Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht haben Verbraucher unter verschiedenen Voraussetzungen die Option, ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Eine außerordentliche Kündigung, also vor Ablauf der ursprünglich vertraglich festgelegten Laufzeit der Police, kann immer durchgeführt werden, wenn die Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung, aus welchen Gründen auch immer, angekündigt hat. “Von den meisten Versicherungen werden Beitragserhöhungen zwar ohnehin gegen Jahresende kommuniziert, sodass die Versicherten auch ordentlich bis spätestens zum 30. November kündigen können. Aber de facto handelt es sich in jedem Fall einer Beitragserhöhung um ein Sonderkündigungsrecht, durch das die mögliche Kündigungsfrist auch noch über den Stichtag 30.11. hinaus verlängert werden kann”, so Finanzexperte Jan Schust. Wichtig: Nach der Bekanntgabe einer Beitragserhöhung bleiben maximal 4 Wochen Zeit, um schriftlich auf die Beitragserhöhung zu reagieren und außerordentlich zu kündigen! Wird nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, verlängert sich der bisherige Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Wegfall des versicherten Risikos als Sonderkündigungsgrund: Wenn das versicherte Fahrzeug gewechselt oder stillgelegt wird, sind keinerlei Kündigungsfristen einzuhalten. Die Sonderkündigung kann sofort mit dem Wechsel des Fahrzeugs (Abmeldung bei der zuständigen Behörde) vorgenommen werden, da der Versicherungsvertrag mit dem Abmelden des alten Fahrzeugs erlischt. Für das neue Fahrzeug erhält man oftmals bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bessere Konditionen. Sobald man eine günstigere Kfz-Versicherung gefunden hat, bekommt man von dieser eine Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gibt es direkt online. Achtung: Für die Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle wird die Versicherungsbestätigung, konkret die eVB-Nummer, zwingend benötigt.
Etwas komplizierter ist die Sachlage, wenn sich der Versicherungsbeitrag durch die Einstufung des Fahrzeuges in eine andere Regionalklasse erhöht. Hierbei kommt es auf den Grund an, der diese Regionalklassenänderung verursacht. Ändert sie sich bspw. durch einen Umzug, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Wird das Fahrzeug hingegen aufgrund einer höheren Quote an Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse eingestuft, so kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Ein weiterer Sonderkündigungsgrund entsteht, wenn sich ein der Versicherung gemeldeter Schadensfall ereignet hat. Selbst wenn der Versicherer seiner Pflicht nachgekommen ist und den Schaden in vollem Umfang reguliert hat, kann der Versicherte, je nach Vertragsbedingungen, innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Abschluss der Schadensregulierung den Vertrag noch außerordentlich kündigen. Denn nach der Schadensregulierung erfolgt in der Regel eine Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse, wodurch sich eine Prämienerhöhung ergibt. Achtung: im Schadensfall besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Kfz-Versicherer selbst können also den Vertrag kündigen.
Ordentlich oder außerordentlich: So wird die Kfz-Versicherung richtig gekündigt
Damit Versicherungsnehmer/innen auf der sicheren Seite sind, rät TARIFCHECK24 dazu, die Kündigung stets per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer zu senden und sich die Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen. Es kann auch per Fax gekündigt werden. Hierbei ist vorsichtshalber zu beachten, dass spätestens am letzten Kündigungstag das Kündigungsfax innerhalb der jeweiligen Geschäftszeiten des Versicherers eingereicht wird – möglichst früh am Tag, nicht erst am Nachmittag. Zum Nachweis den Faxsendebericht aufbewahren. Es sollte immer explizit darauf hingewiesen werden, wenn es sich um eine Sonderkündigung handelt. Auch ist daran zu denken, erteilte Bankeinzugsermächtigungen schriftlich zu widerrufen und sich gegen Rückholversuche durch Mitarbeiter der gekündigten Versicherung zu verwehren.
Verbraucher sollten sich die Kündigung und die aktuelle Schadenfreiheitsklasse innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen lassen. Ein praktisches Muster-Kündigungsschreiben gibt es als Vorlage auf http://www.tarifcheck24.com/files/pdf/kfz-musterkuendigung.pdf zum Download und Ausdruck.
Kfz-Versicherung bis 31.12. vergleichen, außerordentlich kündigen, Audi A5 Cabrio gewinnen
Das Internet ist das ideale Mittel, um den individuell richtigen Pfad im Kfz-Versicherungsdschungel zu finden. Mit wenigen Mausklicks lässt sich ein kostenloser und bequemer Kfz-Versicherungsvergleich durchführen, um eine günstige Kfz-Versicherung mit dem individuell passenden Tarif herauszufiltern. So lassen sich bis zu 850 Euro pro Jahr sparen, wie Berechnungen von TARIFCHECK24 zeigen. Ein Kfz-Versicherungsvergleich beim unabhängigen Onlinevergleichsportal dauert nur wenige Minuten, aber gespart wird dann das gesamte Versicherungsjahr. Und wer noch bis zum 31. Dezember 2012 auf http://www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/ eine Kfz-Versicherung vergleicht, hat zudem die Chance, ein Audi A5 Cabriolet im Wert von ca. 40.000 Euro, zwei iPhone 5 im Wert von je 679 Euro, zwei iPad 3 im Wert von je 599 Euro und fünf JET-Tankgutscheine im Wert von je 100 Euro zu gewinnen.
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