Das Europa-Voting unter den Jobswype Usern im Sommer ergab eindeutig: Europäische ArbeitnehmerInnen shoppen mehrheitlich nicht online während der Arbeitszeit. Löbliche Einstellung, denn rein arbeitsrechtlich ist dieses Thema nicht geklärt und somit in der Praxis auch nicht verboten.
Wien, 01.08.2017 – Erledigen Sie Ihren Einkauf bereits elektronisch? Und wenn ja, tun Sie es während Ihrer Arbeitszeit? Wenn Sie jetzt die erste Frage mit „Ja“ und die zweite mit „Nein“ beantwortet haben, dann liegen Sie im europäischen Trend – Arbeitnehmer quer von Irland bis Rumänien verschwenden keine Arbeitszeit für Online Shopping, sondern erledigen ihren Internet-Einkauf in der Freizeit. Das ergab die europaweit durchgeführte Erhebung von Jobswype bei ihren Usern im Juli 2017.
ArbeitnehmerInnen erledigen Internet-Einkauf in der Freizeit
71 Prozent der Österreicher haben im letzten Monat nie während der Arbeitszeit online eingekauft, 18 Prozent haben es ein- bis dreimal getan und 11 Prozent öfter. So das Ergebnis der jüngsten Umfrage der international agierenden Jobsuchmaschine Jobswype. Das Ergebnis fiel dieses Mal eindeutig wie nie aus – die absolute Mehrheit der europäischen Arbeitnehmer, je nach Land, zwischen 71 und 89 Prozent, kann sich nicht vorstellen, während der Arbeitszeit online zu shoppen. Zwischen 7 und 18 Prozent hat es immerhin ein- bis dreimal riskiert, von den Vorgesetzten beim Online Shopping erwischt zu werden, während zwischen 3 und 14 Prozent der Befragten öfters im Internet nach Schnäppchen suchen.
„Dabei gibt es verlässliche Zahlen aus 2017. Eine Studie der KMU-Forschung, in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Handelsverband und der Plattform Versandhandel und E-Commerce, hat das Kaufverhalten der Österreicher unter die Lupe genommen.“, erklärt Jobswype-Geschäftsführer Christian Erhart, „und diese Zahlen zeigen, dass der Distanzhandel in Österreich momentan ein Allzeit-Hoch erlebt.“ Diese auf den ersten Blick gegensätzlichen Ergebnisse erklärt sich das Jobswype-Team dadurch, dass der Großteil der europäischen Arbeitnehmer immer noch streng zwischen Beruf und Privatem trennt und den Einkauf ausschließlich in der Freizeit erledigt. Ein Ergebnis, das die Arbeitgeber freuen dürfte, vor allem, da die Rechtslage im Fall des Online Shoppings während der Arbeitszeit momentan nicht klar geregelt ist.
Arbeitsrechtlich nicht untersagt
Laut dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich, obliegt jedem Mitgliedsstaat die Regelung des eigenen Arbeitsrechts – das Parlament kann im Prinzip nur Mindeststandards festlegen. Allerdings gibt es im Moment keine solchen Mindeststandards zum Thema „Online Shopping während der Arbeitszeit“. Arbeitgeber können aber, sollten ihre Angestellten zu lange online einkaufen, dem Ganzen von anderer Seite einen Riegel vorschieben, weiß Christian Erhart: „Ein Recht auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es in Österreich nicht. Der Arbeitgeber kann diese sogar gänzlich untersagen, zumindest aber Regeln dafür vorgeben. Gibt es keine Vereinbarung, ist laut Arbeiterkammer eine maßvolle Nutzung erlaubt.“
Diese Umfrage wurde von Jobswype im Juli 2017 durchgeführt. Teilgenommen haben europaweit 1188 bitte Personen.
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