07.11.2013 – Am Dienstag, den 05.11.2013 ließ die Staatsanwaltschaft Dresden Geschäftsräume der INFINUS AG durchsuchen. Der Verdacht lautet auf Betrug. 6 Personen wurden verhaftet. Anleger fürchten um ihr investiertes Kapital in Höhe von rd. EUR 400 Mio.
INFINUS AG und Future Business KGaA
Das Geflecht um die INFINUS-Firmengruppe in Dresden scheint unübersichtlich. Zahlreiche Unternehmen tummeln sich um die INFINUS AG sowie Future Business KGaA herum. Seit Unternehmensgründung im Jahr 2002 bescherte allein die Emission von Orderschuldverschreibungen in Höhe von EUR 1,8 Mrd. ein rasantes und zugleich Misstrauen erweckendes Wachstum. Die Produktpalette ist breit und reicht von Anleihen über Genussrechte bis hin zu Fondsbeteiligungen. Die Renditen sind vielversprechend, ebenso die Selbstdarstellung der Firmengruppe. Repräsentative Bürogebäude in bester Lage sowie eine imposante Fahrzeugflotte vermitteln den Eindruck von Erfolg. Zum zehnjährigen Bestehen fand sogar Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident von Sachsen, lobende Worte.
Im Visier der Staatsanwaltschaft
Wegen des Verdachts des Betrugs kam es am 05.11.2013 zum Großeinsatz. Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ sämtliche Büroräumlichkeiten der Firmengruppe durchsuchen und Unterlagen sowie Fahrzeuge beschlagnahmen. Zudem wurden 6 Verdächtige festgenommen, deren Namen die Behörden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen möchten. Laut Handelsblatt sollen bei der Ausgabe der Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht worden sein. Die Augsburger Aktienbank AG soll bereits im Juli 2013 ihre Zusammenarbeit mit der Firmengruppe gekündigt haben. Nach alledem ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft Dresden die beschlagnahmten Unterlagen auf ein betrügerisches Schneeballsystem hin überprüfen wird. Sollte sich der staatsanwaltschaftliche Anfangsverdacht bestätigen, dürfte der Schaden der rd. 25.000 Anleger enorm groß sein. Immerhin soll es um Geldanlagen in Höhe von rd. EUR 400 Mio. gehen.
Überregionale Anlegergemeinschaft
Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei Bontschev sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei Bontschev mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de , kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Anwaltskanzlei BONTSCHEV
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht
Königstraße 11, 01097 Dresden
Telefon (0351) 21 52 025-0, Fax (0351) 21 52 025-5
www.bontschev.de , kanzlei@bontschev.de
Über die Anwaltskanzlei Bontschev:
Die in Dresden ansässige Anwaltskanzlei Bontschev ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuer-und Immobilienrecht. Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) Aktionärsinteressen auf Hauptversammlungen wahr.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
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kanzlei@kapitalmarktrecht.de
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