In einfachen Schritten zur Selbstständigkeit

In einfachen Schritten zur Selbstständigkeit

Selbstständigkeit wird definiert als berufliche Tätigkeit unabhängig von einem Arbeitgeber und bedeutet unternehmerische Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, alleiniges unternehmerisches Risiko und Haft im Schadensfall.

Hauptberufliche Selbstständigkeit ist, wenn der Hauptteil der Einnahmen mit der selbstständigen Tätigkeit verdient wird. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit wird der größte Teil des Verdienstes aus einer Tätigkeit in Anstellung verdient und ein kleinerer Teil in der freien Tätigkeit.

Persönliche Voraussetzungen:

– Qualifikationen im angestrebten Beruf
– Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
– Risikobereitschaft und Mut
– Soziale Kompetenzen, um Kunden zu gewinnen und zu binden

Bei der Ideenfindung ist es wichtig darauf zu achten, dass das Produkt oder die Dienstleistung innovativ ist und einen echten Mehrwert bietet. Löst diese Idee ein bestehendes Problem? Das ist meistens einer der wichtigsten Faktoren, um eine Idee erfolgreich zu vermarkten. Die Umsetzung muss realisierbar und ein Markt für das Produkt vorhanden sein. Zudem legen Kunden heutzutage viel Wert auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen.
Es besteht auch die Möglichkeit, ohne eigene Idee selbstständig zu werden. Bei Franchise übergibt ein etabliertes Unternehmen alle Rechte. Sogenannte Copycats sind Geschäftsmodelle, die einem bereits bestehendem nachgeahmt sind, ohne Markenrechte zu verletzen. Außerdem kann ein komplettes, laufendes Unternehmen als Nachfolger übernommen werden.

Für die Unternehmensgründung ist ein Businessplan nötig. Dieser sollte folgende Punkte berücksichtigen:

– Überblick verschaffen über Markt und Wettbewerb
– Ziele definieren und ständig anpassen
– Standortanalyse
– Zielgruppenanalyse
– Marketingstrategie
– Kostenkalkulation
– Gewinneinschätzung

Im Finanzplan wird festgelegt, wie viel Kapital nötig ist und woher es kommen soll. Ebenso, wie Kredite fristgerecht zurückgezahlt werden können.
Nach diesem Plan wird dann die Art der Finanzierung gewählt und nach Investoren gesucht. Generell unterstützt der Staat Unternehmensgründungen mit Förderdarlehen. Diese haben günstige Zinsen, lange Laufzeiten und eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Weitere Unterstützung bieten Förderbanken wie die KfW oder die HTGV. Für Arbeitslose gibt es einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit, welcher nicht zurückgezahlt werden muss.

Ebenfalls gewählt werden, muss die passende Rechtsform. Zur Wahl stehen das Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die beliebteste Form ist das Einzelunternehmen, da sich das Unternehmen vollständig im eigenen Besitz befindet. Das bedeutet auch, dass man privat haftet. Bei Personengesellschaften ist noch mindestens ein Gesellschafter beteiligt und bei Kapitalgesellschaften liegt das hinterlegte Kapital im Fokus.

Nun muss noch über einen Namen und bestenfalls ein Logo entschieden werden. Hierbei sollte überprüft werden, ob die Domain für eine Website und Social-Media-Kanäle noch frei sind. Um die Marke zu schützen, muss man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Bei internationaler Tätigkeit an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder an die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Zuletzt muss die Selbstständigkeit angemeldet werden. Alle außer Freiberufler sind verpflichtet, einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt zu beantragen und sich bei der zuständigen Baugenossenschaft unfallversichern zu lassen. Außerdem benötigt man eine Steuer-ID-Nummer, welche durch Ausfüllen eines Fragebogens beim Finanzamt erstellt wird. Hierbei wird die Steuerlast festgelegt, wobei vor allem zwischen freiberuflicher und gewerbliche Selbstständigkeit unterschieden wird. Gewerbetreibende müssen eine Gewerbesteuer zahlen. Welche Berufe zu den freien und welche zu den gewerblichen gehören, wird im § 18 Einkommenssteuergesetz geregelt.
Eventuell muss das Unternehmen noch im Handelsregister registriert werden. Dies hängt von der gewählten Rechtsform ab.
Kapitalgesellschaften sind zudem verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Empfehlenswert ist es allerdings in jedem Fall.

Um keine Probleme zu bekommen, sollten die bestehenden Versicherungen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Persönliche Risiken werden durch Kranken-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflicht abgesichert. Die betrieblichen Risiken werden im Optimalfall durch Betriebs- und Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- und Sach- und Ertragsausfallversicherung gedeckt.

Um Hilfe beim selbstständig machen zu erhalten, kann man sich an die IHK wenden. Dort werden kostenlose Beratungen und Kurse angeboten. Auf dem Existenzgründungsportal der BMWi werden weitere Hilfsangebote aufgezeigt. Für Freiberufler gibt es spezielle Beratungsangebote beim Institut für Freie Berufe. Einige Bundesländer gewähren sogar einen Zuschuss zu einer honorarpflichtigen Beratung.

Hauptberufliche Selbstständigkeit ist, wenn der Hauptteil der Einnahmen mit der selbstständigen Tätigkeit verdient wird. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit wird der größte Teil des Verdienstes aus einer Tätigkeit in Anstellung verdient und ein kleinerer Teil in der freien Tätigkeit.

Persönliche Voraussetzungen:

– Qualifikationen im angestrebten Beruf
– Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
– Risikobereitschaft und Mut
– Soziale Kompetenzen, um Kunden zu gewinnen und zu binden

Bei der Ideenfindung ist es wichtig darauf zu achten, dass das Produkt oder die Dienstleistung innovativ ist und einen echten Mehrwert bietet. Löst diese Idee ein bestehendes Problem? Das ist meistens einer der wichtigsten Faktoren, um eine Idee erfolgreich zu vermarkten. Die Umsetzung muss realisierbar und ein Markt für das Produkt vorhanden sein. Zudem legen Kunden heutzutage viel Wert auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen.
Es besteht auch die Möglichkeit, ohne eigene Idee selbstständig zu werden. Bei Franchise übergibt ein etabliertes Unternehmen alle Rechte. Sogenannte Copycats sind Geschäftsmodelle, die einem bereits bestehendem nachgeahmt sind, ohne Markenrechte zu verletzen. Außerdem kann ein komplettes, laufendes Unternehmen als Nachfolger übernommen werden.

Für die Unternehmensgründung ist ein Businessplan nötig. Dieser sollte folgende Punkte berücksichtigen:

– Überblick verschaffen über Markt und Wettbewerb
– Ziele definieren und ständig anpassen
– Standortanalyse
– Zielgruppenanalyse
– Marketingstrategie
– Kostenkalkulation
– Gewinneinschätzung

Im Finanzplan wird festgelegt, wie viel Kapital nötig ist und woher es kommen soll. Ebenso, wie Kredite fristgerecht zurückgezahlt werden können.
Nach diesem Plan wird dann die Art der Finanzierung gewählt und nach Investoren gesucht. Generell unterstützt der Staat Unternehmensgründungen mit Förderdarlehen. Diese haben günstige Zinsen, lange Laufzeiten und eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Weitere Unterstützung bieten Förderbanken wie die KfW oder die HTGV. Für Arbeitslose gibt es einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit, welcher nicht zurückgezahlt werden muss.

Ebenfalls gewählt werden, muss die passende Rechtsform. Zur Wahl stehen das Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die beliebteste Form ist das Einzelunternehmen, da sich das Unternehmen vollständig im eigenen Besitz befindet. Das bedeutet auch, dass man privat haftet. Bei Personengesellschaften ist noch mindestens ein Gesellschafter beteiligt und bei Kapitalgesellschaften liegt das hinterlegte Kapital im Fokus.

Nun muss noch über einen Namen und bestenfalls ein Logo entschieden werden. Hierbei sollte überprüft werden, ob die Domain für eine Website und Social-Media-Kanäle noch frei sind. Um die Marke zu schützen, muss man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden. Bei internationaler Tätigkeit an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder an die Weltorganisation für geistiges Eigentum.

Zuletzt muss die Selbstständigkeit angemeldet werden. Alle außer Freiberufler sind verpflichtet, einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt zu beantragen und sich bei der zuständigen Baugenossenschaft unfallversichern zu lassen. Außerdem benötigt man eine Steuer-ID-Nummer, welche durch Ausfüllen eines Fragebogens beim Finanzamt erstellt wird. Hierbei wird die Steuerlast festgelegt, wobei vor allem zwischen freiberuflicher und gewerbliche Selbstständigkeit unterschieden wird. Gewerbetreibende müssen eine Gewerbesteuer zahlen. Welche Berufe zu den freien und welche zu den gewerblichen gehören, wird im § 18 Einkommenssteuergesetz geregelt.
Eventuell muss das Unternehmen noch im Handelsregister registriert werden. Dies hängt von der gewählten Rechtsform ab.
Kapitalgesellschaften sind zudem verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Empfehlenswert ist es allerdings in jedem Fall.

Um keine Probleme zu bekommen, sollten die bestehenden Versicherungen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Persönliche Risiken werden durch Kranken-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflicht abgesichert. Die betrieblichen Risiken werden im Optimalfall durch Betriebs- und Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- und Sach- und Ertragsausfallversicherung gedeckt.

Um Hilfe beim Selbstständig machen / Tipps für die Selbstständigkeit zu erhalten, kann man sich an die IHK wenden. Dort werden kostenlose Beratungen und Kurse angeboten. Auf dem Existenzgründungsportal der BMWi werden weitere Hilfsangebote aufgezeigt. Für Freiberufler gibt es spezielle Beratungsangebote beim Institut für Freie Berufe. Einige Bundesländer gewähren sogar einen Zuschuss zu einer honorarpflichtigen Beratung. Plagiatsprüfung

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