Ungerechtfertigte Einträge der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) reißen nicht ab – Kreditwürdigkeit zahlreicher Verbraucher gefährdet! Verbraucher sind oftmals peinlich überrascht.
Rechtsanwalt Dr. Schulte, Gründer der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, im Interview beim Verbrauchermagazin Escher – Der MDR-Ratgeber zum Thema “Schufa-Einträge: Wie bleibe ich unbescholten?”
Am 30.05.2013 wurde bei “Escher – Der MDR-Ratgeber” ein äußerst interessanter und aktueller Beitrag über die Problematik der Schufa-Einträge ausgestrahlt. Das betrifft jeden von uns oder jeder kann betroffen sein.
Ein Beispiel aus der Mitte des Lebens
Eine Vielzahl von Verbrauchern ist von Schufa – Einträgen betroffen. Die Verbraucher merken ihre hierdurch geminderte Kreditfähigkeit jedoch erst, wenn sie eine Ratenzahlung für die neue Küche abschließen möchten oder eine Darlehnsanfrage für das lang ersehnte Eigenheim stellen.
Escher stellt stellvertretend für diese betroffenen Verbraucher einen jungen Mann vor, der durch die beworbene Kreditfinanzierung eines Elektronikmarktes in den Genuss eines neuen Notebooks kommen wollte. Angelockt durch das günstige Kreditangebot, füllte er den Kreditantrag aus und musste durch die Mitarbeiterin des Elektronikmarktes überraschenderweise erfahren, dass er kreditunwürdig ist. Peinlich, dachte sich der junge Mann! Zu Hause holte er sich umgehend eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft ein. Aus dieser ging ein Eintrag eines Inkasso-Unternehmens hervor, welches er seiner bisher getätigten Geschäfte definitiv nicht zuordnen konnte.
Wie kommt der Betroffene an Informationen?
Trotz zahlreicher Kontaktaufnahmen mit der Schufa und dem einmeldenden Inkasso-Unternehmen erfolgten zunächst keinerlei Informationen, um welche Schuld es sich überhaupt handelte. Erst aufgrund seiner Penetranz und dem erlangten Mitleid, teilte eine Mitarbeiterin des Inkasso-Unternehmens am Telefon mit, dass der Eintrag aufgrund einer Versicherung erfolgte. Letztlich stellte sich heraus, dass die Mutter des jungen Mannes für diesen im Alter von 13 Jahren eine Unfallversicherung abschloss. Allerdings war nicht er Versicherungsnehmer, sondern seine Mutter. Nachdem eine regelmäßige Ratenzahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr erfolgte, kam es zu der Einmeldung bei der Schufa.
Da der junge Mann selber niemals Vertragspartner, sondern lediglich Begünstigter der Versicherung war, erfolgte dieser Eintrag ungerechtfertigt. Alleine konnte er jedoch nichts erreichen. Erst die Hilfe und das Insistieren der Escher-Redaktion führten zur Lösung des Falles. Am Ende wurde der Schufa-Eintrag schnellstens erfolgreich gelöscht und die Kreditfähigkeit wieder hergestellt, der Score Wert stieg und damit ist die Bonität gewährleistet.
Erfahrungen mit der Schufa vom Rechtsspezialisten und Verbraucheranwalt Dr. Schulte
Als fachkundiger Rechtsanwalt in Schufa-Angelegenheiten wurde Rechtsanwalt Dr. Schulte durch Herrn Escher persönlich zu dem Thema Schufa-Einträge interviewt.
Rechtsanwalt Dr. Schulte machte zunächst deutlich, dass es sich bei der Schufa um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, dass zuvorderst an einem wirtschaftlichen Profit interessiert ist. Die Schufa arbeitet daher mit zahlreichen Unternehmen, wie z. B. Kreditinstituten, Automobilhändlern und Versandhandelsgesellschaften zusammen. Diese leiten Informationen über Vertragsabschlüsse oder Finanzierungsanfragen an die Schufa weiter, die wiederum den Unternehmen als Gegenleistung Auskunft über die Kreditwürdigkeit der potentiellen Kunden erteilt.
Was können Betroffene bei einem negativen Schufa-Eintrag tun?
Hierzu erteilt der Rechtsanwalt Dr. Schulte folgenden Rat:
“Sollte jemand seine Kreditunwürdigkeit aufgrund eines negativen Schufa- Eintrages in Erfahrung bringen, muss sich der Betroffene zu allererst eine aktuelle Schufa-Auskunft besorgen. Jedem Verbraucher steht es einmal jährlich zu, eine solche Auskunft kostenlos erteilt zu bekommen. Nach Überprüfung der Schufa-Auskunft, gerne mit Hilfe eines Dritten, sollte man sich an das eintragende Unternehmen sowie die Schufa direkt wenden und gegen den ungerechtfertigten Eintrag protestieren. Sinnvoll ist es hierzu Beweise vorzulegen, die die Unbegründetheit des Schufa-Eintrages belegen. Der schriftliche Widerspruch gegen den Schufa-Eintrag sollte unbedingt per Einwurf-Rückschein versenden werden, um den Erhalt bei der Gegenseite sicherzustellen. Wenn eine Löschung des negativen Eintrages nicht erreicht werden kann, ist den Betroffenen zu raten, sich fachkundigen Rechtsbeistand bei einem im Bundesdatenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.”
Wer sich über dieses Thema weiter informieren möchte und Tipps zum Umgang mit einem negativen Schufa-Eintrag erhalten möchte, sollte sich hierzu unbedingt die empfehlenswerte Sendung Escher – Der MDR-Ratgeber vom 30.05.2013 um 20:15 Uhr in der Media Thek des MDR anschauen.
V.i.S.d.P.:
Helena Winker
Rechtsanwältin
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