Hilfe für die Pflege zu Hause

Hilfe für die Pflege zu Hause (ddp direct) Köln, 7. Mai 2013. Vor wenigen Wochen ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft getreten. Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie einer Demenz können seitdem zusätzliche Leistungen bei den Kassen erhalten, wenn die Erkrankten zu Hause versorgt werden. Doch viele Betroffene wissen nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht. Die Landesstelle Pflegende Angehörige hat nun die Broschüre „Was ist, wenn …? 24 Fragen zum Thema Häusliche Pflege“ aktualisiert und die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. Betroffene können die Broschüre kostenfrei bestellen.

Mehr als eine halbe Million Menschen in Nordrhein-Westfalen haben einen Pflegebedarf, das zeigen aktuelle Zahlen des statistischen Landesamtes IT.NRW. Fast 70 Prozent von ihnen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt – schließlich wünschen sich die meisten Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung älter zu werden. Zudem kostet diese ambulante Versorgung weniger als die Unterbringung in einem Pflegeheim. Dennoch seien im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz grundsätzliche Entlastungen für die pflegenden Angehörigen ausgeblieben, kritisiert Silke Niewohner, Leiterin der Landesstelle Pflegende Angehörige.

„Gerade deshalb ist es wichtig, Informationen zu dem zu haben, was mir zusteht. Nur so bekomme ich es auch. Aber einige Leistungen werden noch zu selten abgerufen, beispielsweise die Hilfen zur Verhinderungspflege“, sagt sie. Dabei kümmern sich Ersatz-Pflegepersonen um die Erkrankten, wenn Angehörige Zeit für sich brauchen. „24 Fragen zum Thema häusliche Pflege“ erklärt, wie die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann. Den Betroffenen hilft oftmals auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen. An vielen Orten gibt es Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise. In die Broschüre wurde daher eine neue Frage aufgenommen: „Wie geht es mir mit der Pflege? Austausch mit anderen Pflegenden Angehörigen tut gut”.

Die Broschüre ist in der ersten Auflage 2005 erschienen und wurde seitdem mehr als 400.000 Mal versandt. In ihrer Neuauflage kann sie auch in größeren Mengen für Gruppen oder Veranstaltungen kostenlos bestellt und im Internet unter www.LPFA-NRW.de heruntergeladen werden.

Landesstelle Pflegende Angehörige
Die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW ist Informations- und Servicestelle für Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen. Sie informiert und berät unabhängig zu Fragen rund um die häusliche Pflege. Pflegende Angehörige bekommen selten Anerkennung von außen, weil die Pflege häufig unbemerkt und im Stillen geschieht, so dass viele sogar vereinsamen. Gemeinsam mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe als Träger der Landesstelle setzt sich die Fachstelle deshalb für bessere Rahmenbedingungen und mehr Wertschätzung Pflegender Angehöriger ein. Finanziert wird die Landestelle vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen und den Landesverbänden der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen.
Kontaktadresse: Landesstelle Pflegende Angehörige, Domplatz 1-3/ Dienstgebäude Geisbergweg ,48143 Münster
Fragen zum Thema beantwortet die Landesstelle Pflegende Angehörige am gebührenfreien Service-Telefon Pflege unter der Nummer: 0800-2204400 (montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr).

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Kuratorium Deutsche Altershilfe
Simone Helck
An der Pauluskirche 3

50677 Köln

E-Mail: presse@kda.de
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