Grundlagen des Abfallrechts für Einsteiger

Grundlagen des Abfallrechts für Einsteiger

“Grundlagen des Abfallrechts für Einsteiger“ lautet der Titel des Seminars, das am 01. November 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet.
Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Recht der Abfallwirtschaft ist auch mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einer schwer überschaubaren Rechtsmaterie herangewachsen.

Insbesondere Neu- und Seiteneinsteigern fällt es oftmals schwer, den Überblick über die gesetzliche Steuerung der Abfallströme mit ihren Auswirkungen auf die Vollzugs- und betriebliche Praxis zu behalten.

Das Seminar wendet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und privaten Einrichtungen, die sich in das Themengebiet des Abfallrechts neu einarbeiten und einen grundlegenden und beispielhaft-anschaulichen Überblick verschaffen wollen.

Dabei lernen die Teilnehmer in diesem Seminar die tragenden Säulen des Abfallrechts kennen und werden damit in die Lage versetzt, die praxisrelevanten Rahmenregelungen anzuwenden und sich selbständig in weitere Spezialgebiete einzuarbeiten.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A221101.pdf

Programm

09.30 Uhr Systematik des nationalen Abfallrechts

–   Kompetenzen nach der Föderalismusreform

–   Verhältnis der Rechtsquellen

10.00 Uhr Wichtige Begriffe des KrWG

–   Abfall, Wertstoffe, Produkt, Erzeuger, Besitzer, Abfall zur Verwertung/Beseitigung, Lagerung, Bereitstellung, Kreislaufwirtschaft etc.

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

–   Hierarchie der Entsorgungsarten

–   Abfallarten, Abfallkategorien und deren Getrennthaltung

–   Überlassungs- und Andienungspflichten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Pflichten der an der Abfallentsorgung Beteiligten

–   Verantwortlichkeiten im Rahmen der privaten Entsorgungsdelegation

–   Pflichten der öffentlichen Abfallentsorgung

–   Produktverantwortung an Beispielen

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Überwachung gefährlicher Abfälle

–   Zuordnung zu Entsorgungsanlagen

–   Vorabkontrolle und Verbleibskontrolle

–   Neue Entwicklungen im Überwachungsrecht

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

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