Fragen aus dem Alltag: Welche Rechte habe ich, wenn die falsche Pizza geliefert wird?

Bei einer Pizza-Bestellung per Telefon kann es durchaus zu dem ein oder anderen Missverständnis kommen. Doch welche Rechte habe ich, falls in der Folge die Bestellung nicht korrekt bei mir ankommt?

Lieferdienst kommt zu spät 

Wer kennt es nicht – der Hunger ist groß, doch der Lieferdienst lässt auf sich warten. In diesem Fall ist Kunden das Recht vorbehalten, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, sowie einen Rabatt auszuhandeln. Allerdings nur, wenn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird. Da der Lieferdienst in der Regel jedoch nur eine unpräzise Zeitspanne nennt, wird dieser Nachweis nur schwierig gelingen.

Eine Folge dessen ist leider oftmals auch eine kalte Pizza. Hiermit wäre der Kaufvertrag nicht erfüllt, wodurch Kunden dazu berechtigt sind, die Pizza zurückzugeben oder eine warme Version zu verlangen. 

Lieferung einer falschen Pizza 

Grundsätzlich wäre die Erfüllung des Vertrags auch bei einem falschen Belag nicht gegeben. Den Beweis, dass die Pizza anders bestellt wurde, wird der Kunde wohl nur schwer erbringen können, da bei einer Telefon-Bestellung nicht nachgewiesen kann, dass eine Salami-Pizza statt eine Thunfisch-Pizza ausgesucht wurde. 

Übrigens: Falls die Pizza nicht dem Geschmack des Kunden entsprechen sollte, darf dieser das Essen nicht zurückgeben. Lediglich bei einer verunreinigten Pizza hätte er dieses Recht. 

AGB verschaffen oft Klarheit 

Informationen zu beispielsweise Zahlungsmöglichkeiten oder möglichen Zuschlägen können in den meisten Fällen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden, auch wenn diese oft nicht beachtet werden. Wer also Missverständnissen oder überflüssigen Konflikten aus dem Weg gehen möchte, sollte einen Blick in die AGB werfen. 

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