BGH: Haftet der Anbieter für falsche Kundenbewertungen?

Die Kundenrezensionen sind für viele ein probates Mittel, um ein Gefühl für die Qualität eines Produktes zu erhalten. Doch wenn Bewertungen nicht von realen Vorkäufern getätigt wurden, könnten diese in die Irre führen. Somit stellt sich die Frage: Wer haftet, falls eine irreführende Kundenbewertung vorlag? 

Aktueller Fall vor dem BGH 

Bereits vor Jahren wurde ein Anbieter von Kinesiologie-Tapes abgemahnt, da dieser damit warb, dass die eigenen Produkte eine schmerzlindernde Wirkung besitzen. Diese Behauptung ist medizinisch allerdings nicht belegt, weshalb eine derartige Werbung untersagt wurde. Nun verklagte der Verband Sozialer Wettbewerb diesen Händler, weil sich unter den Rezensionen Bewertungen finden lassen, die von einer Schmerzlinderung sprechen. 

Was sagen die Gerichte? 

Das Urteil des Bundesgerichtshofes steht zwar noch aus, allerdings sprachen die Vorinstanzen dem Händler das Recht zu. Begründet wurden diese Entscheidungen mit dem fehlenden Einfluss des Anbieters auf die Bewertungen. Da diese sowohl negativ als auch positiv ausfallen können, darf in Rezensionen keine Werbung gesehen werden. 

Kundenbewertungen: Ist eine Entfernung notwendig?             

Bisher hat Amazon die Posts, trotz Anfrage des Händlers, nicht von Seite genommen, was laut des Verbandes nicht akzeptabel sei. Dieser fordert sogar eine Entfernung des Produktes. Es sei nicht vertretbar, dass lediglich die Vorteile solcher Online-Händler genutzt werden, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen. 

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