Wer heute eine Immobilie finanziert, profitiert wie nie zuvor von den derzeit niedrigen Zinssätzen.
Kreditnehmer mit bereits bestehenden Darlehensverträgen hingegen sind normalerweise davon ausgenommen. Denn die übliche Zinsbindungsfrist macht eine Umfinanzierung durch hohe Vorfälligkeitsentschädigungen schlicht unrentabel.
Formfehler bei der Widerrufsbelehrung von Immobiliendarlehen könnten nun jedoch für viele Verbraucher ein Wendepunkt hin zu einer deutlich sparsameren Finanzierungsmöglichkeit sein.
So auch bei Familie Müller (Name geändert). “Man hat uns damals überzeugt, dass sich der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell rechnet. Stattdessen plagen wir uns nun mit einer viel zu hohen Zinslast herum.” Von einer Kündigung des Kredits schreckten beide aber aufgrund der immensen Belastung durch die Vorfälligkeitsentschädigung, in diesem Fall mehrere Tausend Euro, zurück.
Auf der Suche nach Rat hat sich das Ehepaar deshalb an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner gerichtet, welche schwerpunktmäßig in den Bereichen des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie dem Verbraucherschutz tätig ist.
Bei der Prüfung des Darlehensvertrages stellte sich heraus, dass Steuervorteile und Mieteinnahmen die monatliche Kreditrate bei Weitem nicht decken. Zudem zeigte sich, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und somit unwirksam ist. Glück für Familie Müller: Denn Letzteres bietet den beiden nun die Möglichkeit, durch einen Widerruf des Darlehens kostengünstig umzuschulden, ohne die Vorfälligkeitsentschädigungen aufbringen zu müssen.
Kim Oliver Klevenhagen von der Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und Partner, welcher Familie Müller in diesem Sachverhalt vertritt, formuliert es so: “Auch wenn der Darlehensvertrag bereits längere Zeit besteht und die Widerrufsfrist nur 14 Tage beträgt, kann man sein Recht unter Umständen noch lange danach geltend machen. Denn eine Frist beginnt erst bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung zu laufen. Häufig jedoch sind genau diese Belehrungen bei Banken fehlerhaft gewesen.”
Gestützt wird die Einschätzung durch die Aussage der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese stellte bei Prüfung von 300 Kreditverträgen namhafter Kreditgeber wie der Deutschen Bank, der Postbank, Commerzbank, Sparkassen als auch ING-Diba fest, dass mehr als 60 % der Widerrufsbelehrungen Formfehler aufweisen.
Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung macht also – selbst nach Jahren – durchaus Sinn. Vor allem, wenn Immobiliendarlehensnehmer vorzeitig den weniger günstigen Darlehenskonditionen entgehen möchten und eine kostengünstigere Finanzierung anstreben.
V.i.S.d.P.
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70
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