Bei verschiedenen Instituten abgeltungssteuerpflichtige Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen erwirtschaften und diese nicht untereinander ausgleichen können – Verlustbescheinigung anfordern.
Stichtag in 2012 ein Samstag- Antrag am 14. Dezember spätestens stellen!
Der Stichtag zur Beantragung der Verlustbescheinigung ist normal der 15. Dezember eines jeden Jahres. Dieser Tag ist in diesem Jahr ein Samstag. Deshalb nehmen einige Banken den Antrag nur bis zum Freitag, dem 14. Dezember 2012, entgegen.
Kapitalerträge und Verluste bei unterschiedlichen Kreditinstituten!
Nicht jeder Anleger ist aufgefordert, bei Verlusten aus Kapitaleinkünften, einen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung zu stellen. Dieser Antrag ist für diejenigen Anleger dann erforderlich, wenn beispielsweise bei verschiedenen Banken Veräußerungsgeschäfte betrieben wurden und bei einer Bank ein Überhang an Gewinnen und bei der anderen Bank Verluste angefallen sind und Abgeltungssteuer gezahlt wurde. Die Banken dürfen untereinander keine Gewinne und Verluste verrechnen. Diese Verrechnung findet über die Steuerbescheinigung, in der Steuererklärung 2012, statt. Bei Fragen zu persönlichen steuerlichen Anliegen bitte den persönlichen steuerlichen Ratgeber fragen. Allerdings wird die Zeit jetzt knapp. Es sind nur wenige Tage bis zum 14. Dezember, den letzten Stichtag für Verlustbescheinigungen in diesem Jahr.
Verlustbescheinigung nicht immer notwendig!.
Wer also alle Kapitalerträge bei einer Bank erwirtschaftet braucht sich keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Fallen Verluste an, so werden diese Verluste “ewig” vorgetragen, bis die Verluste durch Gewinne aus Kapitalerträgen ausgeglichen sind. Ausnahme eventuell bei Altverlusten.
Altverluste verrechnen!
Sind sogenannte Altverluste vorhanden und hat der Anleger beispielsweise Aktienanleihen mit hohem Zinskupon in diesem Jahr erworben, so ist sicherlich ein Verlust im sonstigen Verlusttopf entstanden. Dieser kann bescheinigt werden und bei der Steuererklärung Anrechnung finden. Gerade mit Aktienanleihen, deren steuerliche Anrechnung der Gewinne auch für Veräußerungsgewinne im Verlusttopf Aktien gegen gerechnet werden kann, ist die Ausstellung einer Verlustbescheinigung sinnvoll.
Kalkulation des Freistellungsauftrages!
Wer in 2012 hohe Zinserträge über den Freistellungsauftrag hinaus erzielte und Abgeltungssteuer zahlte, kann sich durch Anleihen mit hohen Stückzinsen eventuell von den gezahlten Abgeltungssteuern für dieses Jahr befreien. Sinnvoll ist es nur, wenn heute schon kalkuliert werden kann, dass im nächsten Jahr weniger Erträge anfallen. So erfolgt eine Verschiebung der Kapitalerträge, die sich in einigen Fällen günstig für Anleger darstellen. Hier achten gerade auch zukünftige vom Beruf in den wohlverdienten Ruhestand wechselnde Rentner. Falls die zukünftig zu zahlenden Steuern unterhalb von 25 % liegen könnte eine derartige Kalkulation sinnvoll sein.
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