Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin – vom 11. Dezember 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fußheberparese nach Operation im Bereich der LWS 5/1, links, LG Berlin, Az.: 13 O 163/13
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen des Verdachts auf einen lumbalen Bandscheibenvorfall L1/S1 in die Behandlung der Beklagten. Dort wurde er operiert. Nachfolgend stellten sich Taubheitsgefühle und Lähmungserscheinungen im linken Fuß ein. Seit der Operation leidet der Kläger unter diesen Symptomen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines medizinischen Sachverständigen für Neurochirurgie begutachten lassen. Im Ergebnis bestanden Zweifel daran, ob die streitgegenständliche Operation indiziert war. Außerdem kommt eine Haftung wegen unzureichender Eingriffsaufklärung in Betracht. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleichsvorschlag über 17.000,- Euro (12.000,- Euro Schmerzensgeld und 5.000,- Euro für den immateriellen Vorbehalt) sowie Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung des Klägers unterbreitet.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Im vorliegenden Fall hält die Kammer den Vergleichsbetrag aufgrund der mit der Fußheberparese verbundenen dauerhaften Bewegungseinschränkungen für angemessen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM.
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