Erbengemeinschaft – was bedeutet das? Informationen gibt es für Augsburg und Umgebung bei den Fachanwälten für Erbrecht, Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg.
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, bei der unterschiedliche Erbquoten vorliegen können. Die Erbengemeinschaft tritt ihr Erbe gemeinschaftlich an. Alle an der Erbengemeinschaft beteiligten Personen haben das gleiche Anrecht auf alle Nachlassgegenstände, statt nur auf bestimmte. Der Nachlass wird so lange gemeinschaftlich verwaltet, bis alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sich einstimmig geeinigt haben.
Die Konstellation in einer Erbengemeinschaft ist nahezu immer schlecht. Es gibt regelmäßig Streit unter den einzelnen Erben, was den Nachlass angeht. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich versierten rechtlichen Beistand holen: zum Beispiel Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg aus Augsburg. Die beiden sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht. Mit ihrer Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg in Augsburg sind sie nun bereits seit mehr als 25 Jahren für Ihre Mandanten tätig. Gehört man einer Erbengemeinschaft an, ist es zwingend notwendig, sich bei den Experten der Kanzlei in Augsburg rechtlichen Beistand zu holen. Man muss auch nicht unbedingt in Augsburg oder der näheren Umgebung ansässig sein. Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg in Augsburg betreut Mandanten im In- und Ausland. Das heißt auch, dass die Fachanwälte nicht nur auf nationales, sondern auch auf internationales Erbrecht spezialisiert sind. Egal, ob Erbengemeinschaft, Alleinerbe oder Mandant, der seinen Nachlass regeln möchte, die Fachanwälte der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg in Augsburg erarbeiten für ihre Mandanten stets die zutreffenden zivil- und steuerrechtlichen Lösungen. Rechtlicher Beistand ist nicht nur nötig, solange die Erbengemeinschaft besteht – sondern auch dann, wenn sie aufgelöst wird oder einer oder mehrere Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Die Fachanwälte aus Augsburg kümmern sich darum, dass die Nachlassgegenstände aufgeteilt oder verkauft werden.
Vom Erbrecht sind oft Familienangehörige betroffen, auch eine Erbengemeinschaft besteht häufig aus Verwandten. Es wird besonders erbittert gestritten. Birgit Eulberg und Michael Ott-Eulberg aus Augsburg erzielen als Fachanwälte in Sachen Erbrecht für ihre Mandanten gerne eine schnelle Lösung durch Einleitung der Teilungsversteigerung.
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Erbengemeinschaft Augsburg – Ihre Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg hilft Ihnen.
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