Die verhandelnden Parteien, Volkswagen-Vertreter und der Verbraucherverband, haben sich nun auf einen Vergleich geeinigt, der allerdings für Diskussionen sorgt. Wer nun konkret betroffen ist und warum der Vergleich für negative Schlagzeilen sorgt, erfahren Sie nun bei uns!
Was zahlt VW an die Kunden?
Man spricht hier wohl von einer Summe in Höhe von rund 830 Millionen Euro. Diese wird in Form von Schadensersatzzahlungen von rund 15 Prozent des Kaufpreises an die Kunden gehen. Dies entspricht einem Betrag von ca. 1.350 bis 6.257 Euro je nach Fall. Hinzu kommt eine 190 Euro-Leistung für eine anwaltliche Erstberatung, bei der eine fachliche Einschätzung des Angebots eingeholt werden kann. Die Rückgabe des Fahrzeuges wird es anders als bei vielen Fällen vor Gericht nicht geben.
Wer erhält ein Angebot?
Das Vergleichsangebot bezieht sich nur auf 260.000 VW-Kunden, wobei vermutlich 400.000 bis 460.000 Personen bei der Musterfeststellungsklage angemeldet sind. Ausgeschlossen wurden insbesondere Kunden, die ein Fahrzeug mit dem EA288-Motor besitzen, zum Zeitpunkt des Kaufes nicht in Deutschland lebten und das Auto nach dem 01.01.2016 erworben haben. Durch diese konkrete Auswahl hat VW Fälle, in denen die Erfolgsaussichten nicht besonders gut aussahen, mit einer niedrigeren Schadensersatzsumme beendet. Alle anderen rund 180.000 Fälle, wo die Chancen möglicherweise besser stehen, wurden bewusst nicht beachtet.
Warum wird der Vergleich kritisiert?
Grund für die lautstarke Diskussion und Kritik ist das Verhalten des Verbraucherverbandes. Zahlreiche Experten sind der Meinung, dass die gebündelten Interessen nicht zufriedenstellend vertreten wurden. Dies wird insbesondere daran festgemacht, dass die Verbraucherschützer dem Vergleich zustimmten, obwohl nicht alle Kunden berücksichtigt wurden, was der eigentliche Grundgedanke einer Feststellungsklage ist. Darüber hinaus akzeptierte der Verband ein Honorar von 500.000 Euro, trotz der starken Verteidigung der eigentlich geforderten 50 Millionen Euro vor zwei Wochen.
VW wird hingegen häufig dafür kritisiert, dass gegen die Kunden im Heimatland des Konzerns um jeden Euro gekämpft wird und im Ausland hingegen immens hohe Summen gezahlt werden. Ob ein solches Verhalten gegenüber Betroffenen der eigenen Manipulationen angebracht ist, wird oftmals in Frage gestellt.
Damit der Vergleich vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann, ist bei dieser Art der Klage eine Zustimmung von 70 Prozent nötig. Da der Vergleich allerdings nicht für 70 Prozent der Mitglieder der Musterfeststellungsklage gilt, wird diese Grenze kaum erreichbar sein. Daher haben sich VW und der Verbraucherverband dazu entschieden, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen und die Klage zurückzuziehen. Auch dieses Vorgehen sorgt für Gesprächsstoff.
Sollten Betroffene das Angebot annehmen?
Das Vergleichsangebot sollte in jedem Fall von einem Anwalt geprüft werden. Anschließend muss entschieden werden, ob das individuelle Angebot den eigentlichen Ansprüchen entspricht. Ist dies nicht der Fall, sollten Betroffene das Angebot ablehnen und den Weg der Einzelklage gehen. Hier können Kunden das Fahrzeug in der Regel abgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück, welche sich allerdings mit der Zeit durch die Hinhaltetaktik VWs erhöht hat. Darüber, ob diese allerdings überhaupt fällig ist, entscheidet der Bundesgerichtshof im Mai. Es wird ein verbraucherfreundliches Urteil erwartet. Auch für VW-Käufer, die kein Vergleichsangebot erhalten haben, ist der Weg der Einzelklage durchaus ratsam.