Diesel-Abgasskandal: VW erleidet Schlappe vor dem Bundesgerichtshof!

Das endgültige Urteil wird zwar erst Ende gesprochen, allerdings trafen die Richter des Bundesgerichtshofes schon jetzt Aussagen, die jeden Betroffenen freuen werden. Der Vortrag gilt bereits als Vorentscheidung für Klagen im VW-Abgasskandal. 

Richter sprechen von sittenwidriger Schädigung 

Das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof rund um einen gebrauchten VW Sharan mit dem Motor EA 189 ist das erste seiner Art. Bislang hat es der Volkswagen-Konzern erfolgreich geschafft, Vergleiche zu erzielen, um höchstrichterliche und richtungsweisende Urteile zu vermeiden. Nun wird jedoch erstmal ein solcher Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, mit Erfolg. 

Die Richter sprachen nun bereits in einem Vortrag von einer sittenwidrigen Schädigung, die bereits mit dem Kauf eingetreten ist, da der Kunde das Fahrzeug nicht erworben hätte, falls die Manipulationen bekannt gewesen wären. VW teilte diese Auffassung nicht und war der Meinung, dass der Kunde das Fahrzeug einwandfrei nutzen konnte, weshalb keinerlei Schädigung vorliegen würde. Dies wiesen die Richter mit Verweis auf eine drohende Stilllegung und mögliche Zusatzkosten bei der Nachrüstung zurück. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht dazu berechtigt, die Fehler den leitenden Mitarbeitern in der Motorentwicklung zuzuschreiben, da diese Abteilung das „Herzstück“ eines Automobilherstellers sei, weshalb hier das Kerngeschäft betrieben wird. 

EuGH: Abschalteinrichtungen sind laut EU-Recht verboten 

Auch der Europäische Gerichtshof hat für einen Paukenschlag beim Thema Diesel-Abgasskandal gesorgt. Eine Gutachterin hat nun im Rahmen eines aktuellen Prozesses aus Frankreich festgestellt, dass Abschalteinrichtungen laut EU-Recht grundsätzlich verboten sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise auch das sogenannte „Thermofenster“ unzulässig ist, welches sich nachweislich in Millionen weiteren Fahrzeugen befindet. 

Wegweisende Bedeutung 

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes werden stets sehr genau beobachtet, da sich die Gerichte bundesweit an diesen Urteilen orientieren. Zwar wurde das endgültige Urteil noch nicht gesprochen, die aktuellen Aussagen der Richter lassen jedoch erahnen, in welche Richtung die Entscheidung geht. Profitieren könnten potentiell Betroffene durch neue Klagemöglichkeit sowie Kläger der aktuellen 70.000 laufenden Einzelklagen.

Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang der Klage sind immens gestiegen. In diesem Fällen ist nun entscheidend, ob Kunden das Auto behalten möchten oder nicht. Soll das Auto im Besitz bleiben, erhält der Betroffene bis zu 25 Prozent des Kaufpreises. Andernfalls geht das Fahrzeug zurück an den Hersteller, woraufhin der Käufer den gezahlten Preis plus 5 Prozent Zinsen erhält, so eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Im Gegenzug wird eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. 

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